Ablösevereinbarung widerrufen??
Hallo, ich war lange auf der Suche nach einer Wohnung. Nun habe ich eine gefunden, habe die Wohnung besichtigt und die Wohnung auch bekommen. Aber die Vormieterin hat immer behauptet, die Küche wäre die Voraussetzung um die Wohnung zu bekommen. Ich muss auch sagen, Ich bin durch die Firma auf die Wohnung gekommen. Nachdem ich die Wohnung bekommen habe, war meine Ansprechpartnerin aber in Mutterschutz, sodass ich niemanden mehr erreichen konnte. Die Vormieterin hatte Kontakt mit der firma. Bevor ich den Vertrag bekommen habe, wollte sie sich unbedingt mit mir treffen, weil sie ihre Sachen verkaufen wollte und mich fragen wollte ob ich was übernehmen möchte. Die Küche und den Boden wollte sie unbedingt mir verkaufen. Als ich da war, haben wir uns über den Preis nicht verstanden. Ich wollte die Ablösevereinbarung nicht unterschreiben aber sie hat dann Andeutungen gemacht, wenn du die Küche nicht kaufst, sage ich der Firma bescheid das ist nämlich die Voraussetzung für die Wohnung. Nun war ich gezwungen, die Vereinbarung zu unterschreiben. Ich habe nun mit der Firma telefoniert und sie sagten mir das ist keine Voraussetzung. Wenn ich möchte kann ich die Küche kaufen, ist aber keine Pflicht. Sie sagten, die Vormieterin hätte falsche Informationen geleitet. Kann die die Vereinbarung widerrufen oder von der Vereinbarung wegen der Lüge zurücktreten? Zudem muss ich auch sagen, sie hat gesagt die Küche wäre neu aber sie hat die seit 7,5 Jahren und ihre Geräte sind veraltet. Könnt ihr mir bitte helfen
3 Antworten
Hallo Eyeliner,
da wurdest du reingelegt. Du warst aber auch sehr blauäugig.
Jeder unterschriebene Vertrag ist zuerst einmal gültig.
Du kannst den Vertrag anfechten wegen Irrtum oder arglistiger Täuschung.
Allerdings bist DU in der Beweispflicht.
Du kannst mit einer Anfechtungserklärung den Vertrag anfechten.
Wenn der Vertragspartner darauf eingeht, dann kann der Vertag rückabgewickelt werden. Allerdings kannst du schadensersatzpflichtig werden, falls dem Vertragspartner Kosten entstanden sind. Bsp: Er hat sich eine neue Küche gekauft und braucht die jetzt nicht mehr, da er ja die, die du jetzt nicht mehr möchtest, zurück nehmen muss - und er hätte dann gerne 8000 € von dir ;-)
Falls das nicht klappt, kannst du versuchen die Anfechtung vor Gericht durchzusetzen.
Dir muss klar sein, dass es immer ein Prozessrisiko gibt und vor Gericht bekommt man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Fechten Sie den vertrag erfolgreich wegen Täuschung an!
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung. (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Was die Vormieterin behauptet und was letztendlich im Mietvertrag vereinbart wurde, sind doch zwei völlig unterschiedliche Sachen.
Du schreibst:
Wenn ich möchte kann ich die Küche kaufen, ist aber keine Pflicht. Sie sagten, die Vormieterin hätte falsche Informationen geleitet.
Dann solltest du deinen Vermieter schriftlich bitten, dass sich die Wohnung zum Einzugstermin im vertragsmäßigem (leerem) Zustand befindet. Anderenfalls wird der Vermieter die Möbel entfernen und die Kosten der Vormieterin in Rechnung stellen.
Das heißt, die Vormieterin muss ihre Klamotten restlos aus der Wohnung schaffen.
Sie kann sich auch nicht gegenüber dem Vermieter auf eine Vereinbarung mit dir berufen, da dies den Mietvertrag zwischen Vermieter und Vormieterin nicht berührt.
Eine verbindliche Vereinbarung mit der Vormieterin wäre unter arglistiger Täuschung zustande gekommen und vor einem Gericht als nicht erklärt werden.
Vor diesem Hintergrund ist kaum davon auszugehen, dass die Vormieterin einen Anspruch einklagen würde.