Mietwohnung, gehört die Küche mir als Mieter?

8 Antworten

Keinesfalls bist du verpflichtet, die Küche deines Vormieters zu erwerben, auch dürfte der Vermieter davon nicht abhängig machen, ob du die Wohnung bekommst oder nicht.

Anders ist es, wenn der Vermieter die Küche vom Vormieter (bzw. den Erben) überlassen bekommen bzw. gekauft hat. Sie wäre dann sein Eigentum geworden. Bei Verbleib in der Wohnung würde sie Bestandteil der Mietsache und du damit rechtlich (lediglich) während dieser Zeit ihr Besitzer.

Übernimmst du direkt vom Vormieter die Küche (Kauf, Schenkung) kannst du mit ihr machen was du willst: Aufhübschen oder entsorgen, sie wäre ja dein Eigentum geworden.

WENN du die KÜche kaufst dann gehört sie dir. Ob sie dann so lässt wie sie ist, folierst (wie du es vorhast) oder zu Kleinholz verarbeitest oder weiterverkaufst mit Gewinn ist dein Ding.

Allerdings bist du nicht verpflichtet die Küche überhaupt zu kaufen

Sie gehört dann dir ja.

Bedeutet aber auch, wenn du ausziehst, musst du die mitnehmen (wenn du sie nicht dem nächsten verkaufst)

Nach Bezahlung gehört sie Dir.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses kannst Du sie einem Nachmieter überlassen oder mupßt sie halt mitnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Ja, das ist dann 100% deine Küche.

Du kannst damit machen, was du willst und musst sie auch entsorgen, wenn du ausziehst und sie der Nachmieter dann nicht haben will.

Du kannst sie auch jetzt verkaufne, eine neue Küche kaufen, was du willst.