Abgeschleppt worden in Stuttgart?

2 Antworten

Hallo, ich vermute einmal, dass die Ausschilderung zumindest an der Einfahrt darauf hingewiesen hat, dass Nichtkunden oder Kunden (nach 1-2 Std.) abgeschleppt werden ? Eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung können Sie mit einer gut lesbaren Kopie der Abschlepprechnung an die Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. Postfach 120407 , 93026 Regensburg schicken. Wenn Sie ihr Auto beim Abschleppdienst abholen, müssen Sie vermutlich den Rechnungsbetrag bereits zahlen. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer IGA-Vorstand

Da würde ich mir eine Anwalt nehmen, um zu klären ob das abschleppen berechtigt war. Abgeschleppt darf in der Regel nur werden, wenn eine konkrete Behinderung stattgefunden hat. Also wenn du in der Feuerwehrzufahrt oder auf einem Behindertenparkplatz gestanden hast wäre es klar. Falls du auf einem normalen Parkplatz gestanden hast, finde ich das abschleppen als ungerechtfertigt. Die Kosten von ~300 Euro sind allerdings normal für's abschleppen. Da brauchst du nicht diskutieren.