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Eine Rechnung wird nach Halteranfrage des Auftraggebers der Abschleppaktion sicher per Post kommen. Ob direkt von der Polizei oder einem anderen Auftraggeber hängt von dem Standort ab, ob auf öffentlichen Verkehrsgrund oder privatem Grundstück, in Ausnahmefällen - z.B. bei Baustellen behinderung auch unterschiedlich. Es können zu den Abschleppkosten auch Schadenersatzforderungen wg. der Behinderung aufkommen. Für eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung benötigen wir eine Kopie der Abschlepprechnung und ggf. ein Foto der Einsatzstelle mit dem abgeschleppten Kfz. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. Postfach 120407 93026 Regensburg