Auto wurde abgeschleppt durch Falschparken - Kosten enorm, was tun?
Hi Ihr,
gestern saß der Schock bei mir erstmal tief. Ich bin Studentin in einer Studentenstadt in der durchgehend nur mit Parkausweisen geparkt werden darf. Ich darf mir aber leider keines anlegen, da in meinem Wohnheim Mietvertrag drin steht, dass man als Anwohner der Altstadt darauf verzichten muss, damit die eigenlichen Anwohner hier parken können. (Bevor hier jemand fragt wieso ich nicht anders gehandelt oder mir einfach einen Parkausweis zugelegt habe)
Jedenfalls parke ich seit 6 Monaten immer mal wieder das Auto in der selben Straße, eine der wenigen in denen man kostenlos parken darf. Habe am Montag das Auto abgestellt und wollte es am Freitag holen und sehe es ist weg.
Wurde abgeschleppt weil ich wohl falschgeparkt hätte.
Ich hatte hinter einem Buslinien-Parkplatz Schild geparkt mit um die 10 Meter +- Abstand zu diesem. Auto wurde abgeschleppt - ich rufe abschlepper an er meint ich solle Ausweis und 388€ in Bar mitbringen.. Als selbstständige Studentin die alles privat finanziert, saß das erstmal richtig. Ich hab das Geld nicht…
Das Auto wurde 1,1Km weiter verschleppt und nicht in die nächste Großstadt..
Ich brauche mein Auto heute, wenn ich es abhole und bezahle, kann das rechtlich Nachteile für mich haben? bzw. Kann ich nachträglich noch zum Amtsgericht und da gerichtlich vorgehen? die Kosten erscheinen mir zu enorm, oder liege ich da falsch? Was soll ich tun :(
7 Antworten
Hallo, weil das falschgeparkte Auto vermutlich in einem öffentlichen Verkehrsraum parkte, wird wohl von der Polizei oder Stadtverwaltung auch noch ein Bußgeldbescheid mit möglicherweise Punkten schriftlich an die Halteradresse des PKW nachfolgen. Das Abschleppen des falschgeparkten PKW über 388,- Euro ist -ohne die Stadt zu kennen ? - ggf. günstig. In München wären wohl über 500,00 Euro fällig - ohne Bußgeld und Standgebühren bis das Fahrzeug abgeholt wird. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. (IGA)
So ist das halt in Großstädten. Und die Summe ist eigentlich normal, bis gering.
Nur wenn du dir ganz sicher bist, nicht falsch geparkt zu haben, lohnt sich ein Einspruch. Den muss man allerdings auch beweisen können.
Sobald du bezahlt hast, hast du das "Knöllchen" anerkannt. Nachträglich wird nicht mehr viel zu machen sein. Zudem wirst du die Kosten dafür vorstrecken müssen und im Fall, dass du verlierst zahlst du auch die Gegenkosten. Das bekommt man alles wieder, wenn man gewinnt. In der Zeit bleibt das Auto in der Verwahrstelle. Und manche Verwahrstellen erheben dafür noch Extra-Gebühren fürs Verwahren.
Man könnte mit einem Anwalt darüber sprechen, ob es hier auch eine "Zahlung unter Vorbehalt" gibt und Sinn macht.
Auf jeden Fall würde ich mir ganz genau erklären lassen, was da schief gelaufen ist.
Die Geldbuße für das Falschparken = Ornungswidrigkeit - Höhe je nach Verstoß
das andere sind nur die Kosten des Abschleppunternehmers: Anfahrt, Auto aufladen, Abfahrt, Auto abladen
Lass dir die Bilder geben. Anhand der Bilder kannst du es beweisen. Da siehst du wie dein Auto stand. Nimm dir einen Meterstab und messe es sus. Wenn dubsiehdt, dass es mehr als 10m waren, gehe zum Gericht. Du kannst die schadenersatzpflichtig machen. Mein alter BMW hat Kostenpauschale von 43Euro täglich.
Schau welchen Wert dein Auto pro Tag hat und wenn du ein Auto brauchst leihst du dir ein gleichwertiges aus. Solange bis zur Gerichtsverhandlung.
Lass dir die Bilder geben die muss er machen, wenn dir vorgeworfen wird dass du falsch geparkt hast.
zahlen - abholen und das nächste Mal richtig parken - oder Parkplatz mieten oder Auto abschaffen und ÖPNV fahren (ist bei Studendenten im Semesterbeitrag mit drin)
Habe ab nächstem Semester einen Stellplatz, ist jetzt in der aller letzten Woche passiert.. Fahre Morgen für die Semesterferien nachhause.
Hi,
die Kosten erscheinen mir zu enorm, oder liege ich da falsch?
Das sind durchaus übliche Kosten für's Abschleppen.
Ich brauche mein Auto heute, wenn ich es abhole und bezahle, kann das rechtlich Nachteile für mich haben? bzw. Kann ich nachträglich noch zum Amtsgericht und da gerichtlich vorgehen?
Die Möglichkeit steht Dir natürlich immer noch offen. Sprich: Zahlung unter Vorbehalt.
Gleichermaßen: wenn das Abschleppen an sich nicht ungerechtfertigt war, dürfte es dazu führen, dass Du a) auf den Kosten sitzen bleibst und b) zusätzliche Kosten für Anwalt und Verfahren zahlen musst.
In dem Sinne halte ich "Zahlen, ärgern und abholen" für die sinnvollste Variante - und die Organisation eines Stellplatzes für die Zukunft.
LG
Stichwort Zahlung unter Vorbehalt: Wie geht das wenn man Bar bezahlt? Bei der Überweisung packt man das ja in den Verwendungszweck.
Genau richtig. Das ist völliger blödsinn was er da schreibt. Du müsstest dir von dem etwas unterschreiben öassen, dass du unter Vorbehalt bezahlt. Erst wenn er das aushändigt, wirst du bezahlen. Dass Bussgeld würde ich auch nicht bezahlen wenn du rechtswidrig abgeschleppt wurdest. Mir haben sie als Student mein Wohnmobil abgeschleppt. Angeblich wegen Engstelle. Da waren aber links vom Wohnmobil noch 3,40m Platz. Hrenze liegt bei 3,20m. Sieht zwar eng aus. Er hat sich aber nicht an die Regel gehalten und einfach abgeschleppt.
Hey, danke für die Liebe antwort!! Stellplatz ist ab August schon geklärt :( Schade, dass in der aller letzten Woche sowas passieren musste, aber dann zahl ich das jetzt einfach! Dankeschön :)
es geht doch erstmal um die Abschleppkosten ... das "Knöllchen" kommt vermutlich noch ...