Wie lange darf ein Auto nach einer Panne auf einem Parkplatz stehen?
Hallo,
mein Bruder hatte gestern eine Autopanne und hat die Sache direkt seinem Autohändler übergeben. Der Auftrag lautet: Fahrzeug abschleppen, Ursache für Defekt herausfinden - dann wird je nach Kosten für Reparatur entschieden, ob es gemacht wird oder nicht (Auto ist älter).
Der Audi A4 steht auf einem öffentlichen Parkplatz, von dem aus er weggeschleppt werden muss; er ist derzeit nicht fahrbereit aufgrund eines technischen Defekts.
Gibt es eine Grenze, wie lange so ein Auto auf einem Parkplatz (er wird sehr selten genutzt) stehen darf?
Meinem Bruder fiel eben auf, dass der A4 dort immer noch steht, der Autohändler war heute laut eigener Aussage schon dort und konnte vor Ort nichts tun. Er fragt sich, ob die Kommune ihn belangen kann, wenn der Händler ggf. erst am Montag dazu kommt, den Audi abzuschleppen.
Danke & Grüße :-)
5 Antworten
So lange das Auto angemeldet ist, kein Ölleck hat, kannst du dort parken, bis der TÜV abläuft....
Es war so, dass der A4 am Dienstag geholt worden ist. Passiert ist nichts, es kam auch kein Verweis der Kommune oder Ähnliches.
Defekt ist das Zündschloss, der Werkstattmeister hat ihn kurzgeschlossen und baut jetzt ein Gebrauchtes ein, damit der sonst intakte Audi überhaupt verkauft werden kann. Mein Bruder fährt ihn nur noch so lange, bis er Ersatz fand.
Wenn es kein Kurzzeitparkplatz ist, solange das Auto zugelassen ist, also KFZ Steuern und Versicherung bezahlt werden und die Tüv Plakette nicht abgelaufen ist.
Es steht zumindest kein Schild dort und es ist keine Parkscheibe usw. erforderlich.
Wenn auf dem Schild keine Zeitangabe steht - nahezu unbegrenzt
Steht eine Zeitangabe, mach nen Zettel rein und der Firma druck
Da steht nichts dort, das ist eine Art Dorfparkplatz an einer Kirche, wo meist Gottesdienstbesucher parken. Viele sind das da nicht.
Das kommt dann wie immer darauf an, wie der Platzinhaber das sieht.
Warum lässt er die Kiste denn nicht selber in die Werkstatt schleppen, hat er die 8 EUR/Jahr für die Versicherung abgelehnt?
Nein, Schutzbrief hat er sogar, aber der Autohausinhaber ist einer seiner Freunde und die Versicherung würde das Auto in irgendeine Partnerwerkstatt schleppen, mit der er schon mal schlechte Erfahrungen gemacht hat. Und auf den ganzen Stress mit der Versicherung hat er keine Lust wegen einem Auto, das danach mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Presse geht (Bj. 1998, 276.000 Kilometer).
Platzinhaber ist die Kommune. Ich kenne da noch einige, habe mit denen bis vor einigen Jahren immer wieder zusammengearbeitet. Wenn ich denen das erkläre, sollte das in Ordnung gehen.
Da kann aber etwas nicht stimmen, Partnerwerkstatt und sparen geht ja nur für Kasko-Schäden, die die Versicherung bezahlen soll.
Und irgendeine macht meine auch nicht, das wird abgesprochen. Ist aber ja auch für diesen Schaden egal.
Er hat das mir so erklärt, das ging alles auch drunter und drüber gestern - ich war nicht selbst vor Ort und habe es nur erzählt bekommen.
Der Audi ist so alt, dass er nicht irgendwo hingeschleppt werden soll, wo man dann noch großartig Geld berechnet oder irgendwie versucht ihn zu betrügen.
Wird er doch auch gar nicht, der geht dahin, wo er hin soll, zur Not vor die Haustür.
in solchen fällen stellt man das aufgeklappte warndreieck auf den fahrersitz, damit jeder kontrolleti erkennen kann, dass es einen defekt hat.
Da wird eigentlich nie kontrolliert, der A4 steht in einem winzigen Dorf, in dem mein Bruder stecken geblieben ist.
Der Anwohner dort sei der Onkel eines Kollegen, der eingeweiht sei. Mehr weiß ich dazu nicht, ich habe da zum letzten Mal vor zehn Jahren geparkt.
Angemeldet, TÜV ca. 1,5 Jahre und dicht.
Danke!