Abschleppen ohne Parkzeit zu übschreiten?

3 Antworten

Wenn das wasserdicht nachweisbar ist, dann ab zum Anwalt und die Kosten für das Abschleppen einklagen nebst Auslagen zur Wiederbeschaffung des Fahrzeuges. Sollten Schäden beim Abschleppen entsanden sein, das auch gleich noch mit dazupacken.

Jetzt kommt aber das Problem des Gegenbeweises. Kannst du nachweisen, das Du wirklich nicht länger als die erlaubte Zeit dort geparkt hast? Hast Du einen Kassenbon vom betreffenden Tag, der erkennen läßt, das Du in dem Laden zur fraglichen Zeit des Parkens dort eingekauft hast? Hast Du evtl. die Parscheibe, falls ausgelegt, falsch eingestellt? Nicht vergessen, die beautragten Unternehmen, die die Parkplätze überwachen, dokumentieren womöglich alles mit Fotos (so ist es jedenfalls bei uns).


MeAnGe2001 
Beitragsersteller
 06.12.2019, 22:33

erstmal vielen dank, aber was kann ich unter wasserdicht verstehen

und ja selbst der vertag lässt nachweisen, dass die Zeit nicht überschritten würde, da die Uhr um 8 gestellt wurde, das Auto aber um 9:15 Uhr abgeschleppt wurde ( kostenfreie Parkdauer: 2h)

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Also erstmal ist ein Vertrag mit dem Abschleppunternehmen nicht mit dir zustandegekommen. Allein der Auftraggeber muss die Abschleppgebühren im Ausgangspunkt entrichten.

Tilgst du nun eine fremde Verbindlichkeit, können dir Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen; die Einzelheiten seien mal jetzt dahingestellt. Zusätzlich kommen vertragliche Ansprüche in Betracht. Zwischen dir und dem Parkplatzbetreiber ist ein Nutzungsvertrag zustandegekommen ist. Aus diesem Nutzungsvertrag ergeben sich verschiedene Pflichten. Der Betreiber hat es zu unterlassen, Fahrzeuge abzuschleppen, wenn diese entsprechend der Nutzungsordnung parken. Handelt er dieser Pflicht zuwider, macht er sich dem Grunde nach schadensersatzpflichtig.

Unterschiede zwischen den Ansprüche ergeben sich vor allem aus der Beweislast. Während du für den Schadensersatzanspruch nachweisen musst, dass dein Fahrzeug pflichtwidrig abgeschleppt wurde, die Parkzeit also noch nicht abgelaufen ist, musst du bei den anderen Ansprüchen lediglich darlegen, dass du eine fremde Schuld beglichen hast.

Es liegt dann am Betreiber Verteidigungsmittel vorzubringen. Er könnte insbesondere einwenden, dass er seinerseits Aufwendungsersatz verlangen kann, weil das Fahrzeug pflichtwidrig abgestellt worden ist. Dann läge es an ihm zu beweisen, dass die Parkzeit bereits abgelaufen ist.

Du solltest daher Kontakt mit dem Betreiber aufnehmen und ihm die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Weigert er sich, kann man sich immer noch überlegen, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung das Mahnverfahren einzuleiten.

Warst du denn Kunde diese Geschäfts?


MeAnGe2001 
Beitragsersteller
 06.12.2019, 22:21

Ja

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Lysandra13  06.12.2019, 22:21
@MeAnGe2001

Dann solltest du erstmal in dem Laden nachfragen wieso sie dich abgeschleppt haben

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