Nachbar lässt Auto von meinem Parkplatz abschleppen Getriebeschaden wer trägt kosten?

11 Antworten

Hallöchen,
so ein ähnliches Problem hatte ich auch mal mit einem alten Mercedes aus den 60ern. Und die Aussagen hier sind völlig richtig:
Der Abschleppunternehmer sollte erkennen, dass es eben zumindest ein Quattro sein könnte (wenn Du keine Typenbezeichnung am Heck hast) bzw falls vorhanden, diese lesen und richtig deuten können.
Dann würde man zumindest mit einem Krahn arbeiten.
Zusätzlich könntest Du beim Nachbarn noch an Besitzstörungsansprüche denken (Ausgeführt durch den Abschleppunternehmer. Dieser muss sich auch vergewissern, dass der Nachbar berechtigt war, das Abschleppen zu veranlassen).

Ich hab mich damals in Berlin an die Rechtsanwaltskanzlei Rudorff gewandt. Herr Rudorff selbst ist sofern ich weiß auch im Mercedes-Oldtimerclub Berlin und Autosammler.
Such Dir da mal die Nummer raus - der wird Dir sicherlich schnell helfen. Er hat auch KFZ-Gutachter parat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hi der Abschlepper, da der den Schadewn durch das unsachgemäße Abschlepper verursacht hat.

Wie der sich mit dem Auftraggeber einigt, kann Dir Banane sein.

Ich fürchte aber, Du wirst einen Anwalt und einen Gutachter brauchen.

Abschlepper/ Schrotthändler sind oft Halsabschneider.

Hallo, auf jeden Fall einen Sachverständigen - öffentlich bestellt und vereidigt - wichtig wg. der Glaubwürdigkkeit vor Gericht mit der Schadensfeststellung beauftragen. Es ist grundsätzlich befremdlich, wenn ein Abschleppdienst bei einem Allradantrieb mit eingelegtem Gang den Audi nur an einer Achse angehoben überhaupt abschleppen könnte ? Es blockiert ja dann durch den eingelegten Gang die zweite Achse. Neben dem Sachverständigen unbedingt einen Rechtsanwalt fragen. Haben Sie Zeugen und Fotos, wie der Audi zurückgebracht wurde ? Diese Fragen wird Ihnen ihr Rechtsanwalt sicher stellen. Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer 1.Vorstand der Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V.

Anwalt nehmen, da es eh auf eine Klage hinausläuft. Niemand wird dir nach einer kurzen Mail deinen Schaden bezahlen.

Im ersten Schritt würde ich den Schleppdienst verklagen, da du ja keinen Beweis hast, dass dein Nachbar der "Drahtzieher" ist und der Schaden dir prinzipiell erstmal vom Abschleppunternehmen zugefügt wurde.

Der Abschlepper denn er hat das Auto unsachgemäß abgeschleppt.

Hier würde ich mich gleich an die Schiedstelle wenden