sollte es ein gesetz geben das nur der fahrzeugeigentümer das fahrzeug bewegen darf oder der fahrzeugeigentümer gibt die erlaubnis?
auto vor einfahrt geparkt wo nicht dran stand einfahrt freihalten jetzt ist es weg da da nicht einfahrt freihalten an der ausfahrt stand ist es nich abgeschleppt(wenn doch muss es jemand anderes bezahlen) sondern geklaut
Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wer vor Einfarten parkt muss damit rechnen das sein Fahrzeug abgeschleppt wird.
Ja und es gibt ein Gesetzt das das Parken vor Einfarten verbietet.
Und es reicht das eine Einfahrt da ist die muss nicht mit einem Parkverbotschild gekennzeichnet werden
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Heyy ich kenne mich nicht so ganz aus aber ich würde erstmal die abschlepp Firmen ect. Anrufen und fragen ob das Auto …… mit dem Kennzeichen …….. bei ihnen ist und wenn es bei niemanden da ist dann zur Polizei gehen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Onaxer/1719343542047_nmmslarge__0_0_155_155_2e28ed073b4311cb1b59c094d55fad3e.jpg?v=1719343542000)
Es wurde kostenpflichtig entfernt. Du (oder wer auch immer) muss das Fahrzeug bei der Kfz Verwahrstelle auslösen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AriZona04/1617095238259_nmmslarge__0_0_1920_1920_e95084a1f56002a4319522df875ab662.jpg?v=1617095238000)
Wem Du Deine Autoschlüssel gibst, entscheidet doch nur eine Person: Du selbst. Also gib nur demjenigen die Schlüssel, dem Du vertraust. Nein - da muss es kein Gesetz geben, dass niemand anderes Dein Auto nicht fahren darf.
Aber Du solltest mehr Verantwortung übernehmen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/hotrod66/1672245666550_nmmslarge__266_1_420_420_5f57241c52a4fab68158319324a36c30.jpg?v=1672245667000)
Wenn du ein Fahrzeug ohne Erlaubnis des Eigentümers bewegst, begehst du unter Umständen eine Straftat. Also ist das schon mal gesetzlich geregelt.
Zu deiner zweiten Frage: Wenn das Fahrzeug vor einer Ausfahrt parkt, kann es natürlich abgeschleppt werden. Die Rechnung dafür geht in der Regel an den Fahrzeughalter. Dieser holt sich das Geld dann vom Fahrer, welcher die Karre falsch geparkt hatte.