Ab wann Punkte?

4 Antworten

Ab da an wo die Rennleitung entscheidet !

Ähm... das ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine unerlaubte Veränderung der Bauart dar.

Damit erlischt die Betriebserlaubnis und im Falle eines Unfalls (und zwar egal was für ein Unfall) zahlt nicht einmal die Versicherung.

Wer mit erloschener Betriebserlaubnis fährt und durch die Veränderung eine Gefährdung eintritt (das wird bei den Spiegeln der Fall sein) kassiert neben einem Bußgeld auch einen Punkt

Die können dir die Weiterfahrt untersagen. Dann wird die Maschine abgeschleppt und verwahrt. Zuzüglich Bußgeld kommt da ein vierstelliger Betrag zusammen.


Motofl 
Beitragsersteller
 27.04.2024, 22:48

Also keine Punkte ?

Wenn es sicherheitsrelvant ist, und das wird bei falsch montierten oder zu kleinen Spiegeln bejaht, droht ein Punkt. Es liegt im Ermessen des kontrollierenden Polizisten, ob er lediglich die Behebung eines Mangels anordnet, verbunden mit einem Bussgeld, oder ob er Dich anzeigt, und es einen Punkt gibt. Gleiches gilt auch für abgefahrene Reifen oder eine nicht betriebssichere Bremsanlage. Die Weiterfahrt kann Dir an Ort und Stelle verweigert werden - auch hier liegt es im Ermessen des Polizisten, ob er Dich noch auf kürzestem Weg nach Hause fahren lässt, oder ob Du einen Abschleppdienst zur Kontrollstelle bestellen musst. Bei leicht abgefahrenen Reifen und sonst keinen Mängeln und wenn Du freundlich bist und Verständnis für die Beanstandung des Polizisten hast, lässt er Dich vermutlich noch nach Hause fahren. Ist ein Reifen stellenweise bis auf die Karkasse abgefahren, wird Dir aber auch der freundlichste Polizist bei grösster Einsicht Deinerseits Dich nicht mehr nach Hause fahren lassen. Teuer wird es auf jeden Fall.

Grundsätzlich hast Du es schwieriger, wenn Du zugibst, die Abänderung willentlich gemacht (oder durch einen Mechaniker machen gelassen) zu haben (=vorsätzliches Handeln), als wenn Du sagst, dass Du das Motorrad so gekauft hast und von nichts wusstest. Aber wehe, der Polizist kann Dir das Gegenteil beweisen... Einem Zollbeamten kannst Du analog auch nicht erzählen, dass der im Ausland gekaufte Wein nur 0.4% Alkohol enthält, wenn auf der Flasche "12.5%" Vol. steht oder er in Deinem Auto noch einen Kassenbon mit den Einkaufspreisen vorfindet...


Motofl 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 18:44

und was heißt falsch montiert?

davegarten  28.04.2024, 19:41
@Motofl

Z.B. Spiegel, die unterhalb statt oberhalb der Lenkstange angebracht sind. Das wird bemängelt.