Simson Tuning Bestrafung mit A1 + Probezeit?

1 Antwort

Wegen der Versicherung musst Du Dir zumindest gegenüber strafrechtlichen Vorwürfen erst mal keine großen Gedanken machen, da das Kleinkraftrad ja zumindest in seiner ursprünglichen Typengenehmigung grundlegend korrekt versichert wurde.

Kritischer würde es allerdings in der Frage nach der tatsächlich realisierten Leistungssteigerung und der feststellbaren Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nach dem Umbau auf die 50 ccm Tuninggarnitur.

Wenn der Bock dadurch auf einem geeichten Rollenprüfstand nun weit über 7-8 PS und "erheblich mehr" als die zulässigen 60 KM/h nachweislich bringen würde, so könntest Du Dich damit durchaus mit einem möglichen Tatvorwurf wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis konfrontiert sehen.

Selbst ein 50 ccm Kleinkraftrad könnte mit erheblich gesteigerter Leistung dann nämlich durch Verlust der zugelassenen Typenklasse "Kleinkraftrad" ersatzweise durchaus dann ganz allgemein als "Kraftrad" rechtlich betrachtet werden.

Das klingt zwar erst mal etwas absurd, aber alleine schon wenn das Tuning-Mopp mehr als 11 PS oder > 0,1 KW je KG Leergewicht aufweist, so kann es durchaus rechtlich in diesem Zustand dann auch über die Möglichkeiten von Leichtkrafträdern der Klasse A1 im Sinne eines dann "echten" Kraftrades hinaus gehen.

Möglichkeit 2 im Strafgesetzbuch:

Gefährdung des Staßenverkehrs durch Führung eines manipulativ bedingt erheblich betriebsunsicheren Kraftfahrzeuges. Damit hättest Du dann evtl. einen 315 StGB an der Backe, was (ebenfalls) zu einem FE-Entzug führen könnte.


Johns90 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 21:10

also mit dem Zylinder wäre ich bei 9PS wenn ich das richtig verstehe würde jetzt nichts dem Führerschein passieren trotz führerschein A1 nur Geld strafen oder ? ( oder verstehe ich das falsch)

Gnurfy  03.09.2024, 21:21
@Johns90

Was läuft der Bock derzeit denn Spitze, und was hast Du neben der Laufgarnitur ansonsten noch so alles passend dazu abseits der Serienausstattung modifiziert?

Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber zwischen Toleranzgrenze mit Verwarnung auf Mängelkarte+ Nachzeige im reparierten Zustand und dem vollen Programm mit Beschlagnahme samt technischer Zwangsvorführung zur Anklagevorbereitung oben erwähnter Möglichkeiten gibt es keinen festen und grundlegend aber auch keinen wirklich großen Toleranzspielraum.

Gnurfy  03.09.2024, 21:27
@Gnurfy

Bedenke zudem, dass die S51-N leer laut Papieren nur knapp unter 80 Kilo wiegt.

Johns90 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 18:28
@Gnurfy

läuft so 80 mit halt 21 vergaser in ori optik und halt luftfilter matte und halt 32er krümmer also sagste kann mir da nicht großartig passieren also kann ich fleppen auf kein fall verlieren

Gnurfy  05.09.2024, 17:43
@Johns90

Doch, denn mit derart massiven Umbauten wird niemand mehr über "Toleranzen" und "Ermessen" nachdenken.

Gnurfy  05.09.2024, 20:00
@Johns90

Ja, und die möglichen Gründe habe ich Dir bereits in meiner Hauptantwort genannt.