Simson Tuning Bestrafung mit A1 + Probezeit?
Wie verhält sich das wenn ich mit A1 trotz Probezeit ein Tuning Zylinder (50er Stage2) fahre aber kein Motorrad Kennzeichen habe sondern nur ein Versicherungskennzeichen. Was für strafen würde ich bekommen wenn ich erwischt werde? und könnte ich den Führerschein verlieren?
1 Antwort
Wegen der Versicherung musst Du Dir zumindest gegenüber strafrechtlichen Vorwürfen erst mal keine großen Gedanken machen, da das Kleinkraftrad ja zumindest in seiner ursprünglichen Typengenehmigung grundlegend korrekt versichert wurde.
Kritischer würde es allerdings in der Frage nach der tatsächlich realisierten Leistungssteigerung und der feststellbaren Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nach dem Umbau auf die 50 ccm Tuninggarnitur.
Wenn der Bock dadurch auf einem geeichten Rollenprüfstand nun weit über 7-8 PS und "erheblich mehr" als die zulässigen 60 KM/h nachweislich bringen würde, so könntest Du Dich damit durchaus mit einem möglichen Tatvorwurf wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis konfrontiert sehen.
Selbst ein 50 ccm Kleinkraftrad könnte mit erheblich gesteigerter Leistung dann nämlich durch Verlust der zugelassenen Typenklasse "Kleinkraftrad" ersatzweise durchaus dann ganz allgemein als "Kraftrad" rechtlich betrachtet werden.
Das klingt zwar erst mal etwas absurd, aber alleine schon wenn das Tuning-Mopp mehr als 11 PS oder > 0,1 KW je KG Leergewicht aufweist, so kann es durchaus rechtlich in diesem Zustand dann auch über die Möglichkeiten von Leichtkrafträdern der Klasse A1 im Sinne eines dann "echten" Kraftrades hinaus gehen.
Möglichkeit 2 im Strafgesetzbuch:
Gefährdung des Staßenverkehrs durch Führung eines manipulativ bedingt erheblich betriebsunsicheren Kraftfahrzeuges. Damit hättest Du dann evtl. einen 315 StGB an der Backe, was (ebenfalls) zu einem FE-Entzug führen könnte.
Was läuft der Bock derzeit denn Spitze, und was hast Du neben der Laufgarnitur ansonsten noch so alles passend dazu abseits der Serienausstattung modifiziert?
Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber zwischen Toleranzgrenze mit Verwarnung auf Mängelkarte+ Nachzeige im reparierten Zustand und dem vollen Programm mit Beschlagnahme samt technischer Zwangsvorführung zur Anklagevorbereitung oben erwähnter Möglichkeiten gibt es keinen festen und grundlegend aber auch keinen wirklich großen Toleranzspielraum.
also mit dem Zylinder wäre ich bei 9PS wenn ich das richtig verstehe würde jetzt nichts dem Führerschein passieren trotz führerschein A1 nur Geld strafen oder ? ( oder verstehe ich das falsch)