Ab wann ist ein Radweg ein Radweg?
Benutzungspflichtige Radwege sind ja immer gut durch die blauen Schilder kenntlich gemacht. Wie sieht es nun aber mit freiwilligen Radwegen aus? Wie muss dieser gekennzeichnet sein damit er als freiwilliger Radweg gilt und ich ihn befahren darf? Zum Beispiel sind benutzungspflichtige Radwege in Hannover relativ einheitlich. Der Fahrstreifen ist dunkel und an den Rändern rot. Nun gibt es solche Bauweisen auch wenn es kein benutzungspflichtiger Radweg ist (siehe Bild). Bloß haben diese so gut wie nie Piktogramme o.ä. es ist einfach das gleiche Muster. Ist das dann schon rechtlich ein Radweg?
4 Antworten
Nun gibt es solche Bauweisen...(siehe Bild). Ist das dann schon...ein Radweg?
Jupp, aber kein Benutzungspflichtiger.
Redwege müssen eine bestimmte Mindestbreite etc vorweisen.
Wenn da jz ein Blaues Schild steht, was den Radweg ausweißt, dieser aber zB zu eng ist, muss man diesen auch nicht befahren.
Es geht nicht darum, ob ich ihn benutzen muss, sondern wie ich erkenne, dass es eine freiwilliger Radweg ist, damit ich ihn befahren kann. Ich darf ja nicht auf einen Gehweg fahren. Deswegen weiß ich immer nicht welche bestimmte Bauweise schon als Radweg gilt.
Radwege werden nicht nur durch eine besondere Beschilderung markiert, sondern meist auch bautechnisch vom umgebenen Straßenland abgegrenzt. In der Regel wird ein Radweg entweder vom Fußweg oder von der Fahrbahn der Straße durch Markierungen, einen besonderen Belag, Grünstreifen oder einen Bordstein abgetrennt.
Die VwV-StVO unterscheidet zwischen Benutzungspflicht (blaues Zeichen "Radweg") und Benutzungsrecht.
Radwege mit Benutzungsrecht sind leider nicht wirklich eindeutig geregelt. Vor allem finde ich problematisch, dass sie oft neben oder auf Gehwegen liegen.
– Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen […]
– Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung […] ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
– Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden.
Viel mehr findet man dazu nicht. Wenn man interpretiert, dass beim Nutzungsrecht immer das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" aufgestellt oder ein Sinnbild aufgebracht werden muss, müsste man schlussfolgern, dass ein Gehweg ohne Kennzeichnung nicht befahren werden darf.
Was ich interessant finde: diese Gestaltung mit den roten Rändern beginnt nicht an einer bestimmten Kreuzung, sondern Mittendrin.
Auch hier ist die Gestaltung nochmal deutlicher, mit den roten Streifen über die Kreuzung, aber auch komplett ohne Schilder für den Radverkehr.
Wird wohl so als Benutzungsrecht durchgehen, auch wenn ich mir da ehrlich gesagt nicht sicher bin.
Fahren musst du da jedenfalls nicht.
Ohne Beschilderung ist das kein benutzungspflichtiger Radweg.
Hast du meine Frage gelesen?