Ab wann darf man in NRW die Schule abbrechen?
Habe letztens mit einem Freund darüber geredet, habe die Schule zwar schon fertig, aber interessieren würde es mich trotzdem!
Also: Ab wann darf man in NRW die Schule abbrechen?
1 Antwort
10 Jahre Vollzeitschulpflicht (bei G8-Gymnasien 9 Jahre), danach Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird (§§ 37, 38 SchulG NRW)