7 Monate Probezeit + Homeoffice?
Ich habe 7 Monate Probezeit bekommen. Beschäftigung ist auch auf 7 Monate befristet. Ist das jetzt gut oder schlecht? Meine gesamte Zeit eine Probezeit sein wird. Einarbeitungszeit wurde nicht festgelegt, aber müsste nicht lange sein. Wie frage ich jetzt nach Homeoffice?
4 Antworten
Das kann dir eigentlich egal sein. Eine Probezeit wirkt sich gesetzlich ja nur auf die Kuendigungsfrist aus. Diese betraegt waehrend einer vereinbarten Probezeit von hoechstens 6 Monaten 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Sofern diese also bei dir gilt (es koennen auch andere Fristen vertraglich wirksam vereinbart werden), gilt diese auch bei einer siebenmonatigen Probezeit nur waehrend der ersten 6 Monate. Da dein Arbeitsverhaeltnis aber aufgrund der siebenmonatigen Befristung ohnehin mit Ablauf des 7. Monats enden wird, macht das nun wirklich keinen grossen Unterschied mehr.
Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht ohnehin voellig unabhaengig von einer vereinbarten Probezeit erst ab Beginn des 7. Monats (entsprechende Betriebsgroesse vorausgesetzt). Du kannst dann zwar bei entsprechender Betriebsgroesse ab Beginn des 7. Monats nur noch gekuendigt werden, wenn es einen dafuer ausreichenden Grund gibt, aber da das befristete Arbeitsverhaeltnis sowieso mit Ablauf des 7. Monats endet, spielt das fuer dich auch keine Rolle.
Ja klar, das hatte ich schon verstanden. Das aendert nichts an dem, was ich oben bereits geschrieben habe.
Befristet ist an sich nicht so gut, gibt es aber öfters und ist definitiv besser als nichts.
Homeoffice hätte ich nicht sofort gemacht aufjedenfall gerade am Anfang nur in Präsenz da sein
Vermutlich gut, da die Vereinbarung 7 Monate vermutlich unwirksam ist und du gar keine Probezeit hast.
Warum ist sie unwirksam? Im Vertrag steht "Probezeit entspricht der Vertragsdauer"
Ein Vertrag kann nicht beliebig formuliert werden, darüber stehen nämlich immer noch die Gesetze. Und ein Vertrag darf keine schlechtereren Regelungen behalten, als das jeweilige Gesetz vorgibt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Also selbst wenn der Arbeitgeber reinschreibt und du unterschreibst, man hätte 10 Jahre Probezeit, bliebe es bei den maximal 6 Monaten.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
Bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen kann man von der Regelung abweichen. Allerdings würde es mich wundern, wenn es im Bereich der VKA einen Tarifvertrag gibt, der mehr als 6 Monate Probezeit beinhaltet.
sofern es nach deutschem recht geht sind 7 monate unzulässig, maximal gehen 6 monate
Im Vertrag steht "Probezeit entspricht der Vertragsdauer".
Mit §622 Abs. 4 ist es kein Wiederspruch mehr. Habe einen Tarifvertrag der VKA
Na ja, es sind auch mehr als 6 Monate zulaessig. Nur hat das dann ab dem 7. Monat keine gesetzlichen Auswirkungen mehr. Vertragliche koennen aber durchaus zulaessig sein.
Im Vertrag steht "Probezeit entspricht der Vertragsdauer".