50ccm im Ausland mit BF17?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Ja 50%
Nein 50%

1 Antwort

Nein, mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Klasse BF17 darfst du im Ausland keine 50-ccm-Fahrzeuge fahren. Die Klasse BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) berechtigt dich in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw) unter bestimmten Auflagen.

Im Ausland gelten jedoch die jeweiligen nationalen Verkehrsbestimmungen und Führerscheinregelungen. In vielen Ländern ist für das Führen von motorisierten Zweirädern, einschließlich 50-ccm-Fahrzeugen, eine spezielle Fahrerlaubnis oder ein Mindestalter erforderlich.

Wenn du im Ausland mit einem 50-ccm-Fahrzeug fahren möchtest, solltest du dich vorher über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes informieren und gegebenenfalls eine entsprechende Fahrerlaubnis beantragen. Es ist wichtig, die Verkehrsbestimmungen im Ausland zu respektieren, um rechtliche Probleme oder Gefahrensituationen zu vermeiden.

hilflos99  23.05.2023, 12:04

er fährt dort nicht mit dem PKW Führerschein Klasse B sondern mit der Klasse AM die er ganz normal besitzt

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