450€-Job: Überstunden aus der letzten Beschäftigung, kann ich trotzdem einen neuen Job aufnehmen?

siola55  29.05.2022, 17:50

Hast du denn eine Hauptbeschäftigung? Falls ja, dann kannst du nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben...

sveen8903 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 20:32

Habe ich nicht. Ich werde auch nicht 2 gleichzeitig ausüben wollen. Sondern mich von der alten kündigen und eine neue aufnehmen.

2 Antworten

Mit dem Aufbau von Überstunden muss auch deren tatsächlicher Abbau ermöglicht werden. Hier haben Arbeitgeber darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der Überstunden und des gezahlten Verdienstes auch tatsächlich ein Minijob besteht. Kannst du aber Überstunden nicht mehr "abbummeln", weil du ungeplant kündigst, sind die Überstunden im letzten Beschäftigungsmonat auszuzahlen. Wird dein Verdienst in diesem Monat somit unvorhersehbar über 450 Euro liegen und lag sonst dein monatlicher Verdienst bis zu 450 Euro, verbleibt es beim Minijob. 

Grundsätzlich gilt jedoch, dass wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats endet und danach erneut eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber beginnt, erfolgt für diesen Kalendermonat keine Zusammenrechnung der Verdienste, Ein Überschreiten der 450-Euro-Grenze in diesem Kalendermonat ist unschädlich.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale