4 Stunden nachsitzen weil ich in der Zeile verrutscht bin?
Hey, wir haben letzten Montag in der Schule eine Liste bekommen, auf der wir unterschreiben sollten, weil wir irgendwas bekommen haben. Und jetzt heute kam mein Lehrer zu mir und meinte ich hätte Urkundenfälschung begangen, weil ich in der Zeile verrutscht war und ausversehen bei jemand anderem unterschrieben hatte. Jetzt soll ich deswegen 4 Stunden nachsitzen findet ihr sowas inordnung? Weil das war doch ausversehen hab ich ja nicht extra gemacht.
8 Antworten
Es passiert bei uns ständig, dass jemand in der falschen Zeile unterschreibt. Wir machen da kein Drama und korrigieren es einfach.
Urkundenfälschung ist es sicherlich nicht, da es sicherlich nur um eine einfache Liste handelt. Außerdem hast du mit deinem Namen unterschrieben und hast nicht versucht, die Unterschrift des Rektors zu kopieren. Mir scheint, dein Lehrer redet ziemlich viel Mist.
Die Strafe ist daher weder angebracht noch angemessen.
Unfaßbar. Sowas passiert doch ständig und immer aus Versehen.
Die Liste kann er durch Einzeichnen eines Pfeils ganz einfach richtigstellen.
Vielleicht wollte er Dir wegen irgend einem anderen Vorfall einen Reinwürgen.
Ganz ehrlich: Nutze das Nachsitzen, um Dich in Deinem eigenen Interesse zu verbessern.
Vergiß einfach, wofür Du die Strafe bekommen hast.
Mit Rumstreiten kommst Du von der 5 nicht runter - eher im Gegenteil. Du kannst Deinem Lehrer aber ruhig und sachlich sagen, daß Du die Strafe für nicht gerechtfertigt hältst, aber sie trotzdem antreten wirst.
Eine Urkundenfälschung liegt vor, wenn Du die Unterschrift einer anderen Person nachmachst. Man darf vermuten, dass Du nicht mal den Namen kennst der in der Zeile steht, in der Du unterschrieben hast.
Aber selbst wenn Du den Namen wüsstest, solange Du nicht dessen Unterschrift nachmachst (fälschst), liegt auch keine Urkundenfälschung vor.
Des Weiteren darf man bezweifeln, dass die Liste ein Dokument im Sinne einer Urkunde ist.
Man kann nur hoffen, dass Deine Eltern mit dem Lehrer reden und ihm klarmachen, dass er vom Recht nicht viel versteht. Auf gar keinen Fall solltest Du nachsitzen.
Gruß Matti
Hey, wir haben letzten Montag in der Schule eine Liste bekommen, auf der wir unterschreiben sollten, weil wir irgendwas bekommen haben. Und jetzt heute kam mein Lehrer zu mir und meinte ich hätte Urkundenfälschung begangen, weil ich in der Zeile verrutscht war und ausversehen bei jemand anderem unterschrieben hatte.
Dann mußt du nächstes Mal beßer aufpaßen. Und ja, es zählt als Urkundenfälschung, denn du solltest für dich unterschreiben und nicht für einen anderen.
Jetzt soll ich deswegen 4 Stunden nachsitzen findet ihr sowas inordnung? Weil das war doch ausversehen hab ich ja nicht extra gemacht.
Für Urkundenfälschung finde ich das angemeßen. Und „ausversehen“ mildert die Sache auch nicht.
Wenn er mit seinem eigenen Namen unterschreibt, ist es KEINE Unterschriftenfälschung, wenn er mit dem Namen der Person unterschreibt, die dort hineinschreiben hätte sollen, ist das Unterschriftenfälschung und die Strafe wäre andgebracht
Zunächst ist mal die Frage, ob die Liste überhaupt eine Urkunde ist und nicht einfach nur eine Liste.
Als nächstes wäre die Frage, ob du mit deiner eigenen Unterschrift unterschrieben hast oder die des anderen gefälscht hast.
Insofern halte ich es entsprechend deiner Informationen für fraglich, ob man das Wort Urkundenfälschung hier überhaupt benutzen darf.
Jetzt soll ich deswegen 4 Stunden nachsitzen findet ihr sowas inordnung?
Nein, überhaupt nicht.
Dann ist es m.E. auch keine Urkundenfälschung.
Im Strafgesetzbuch heißt es untert § 237 Urkundenfälschung:
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zur Urkundenfälchung müsste also eine Täuschungsabsicht vorliegen, die es nach deiner Schilderung aber gar nicht gibt.
Außer das ich bei ihm auf 5 stehe gibt's nichts warum er etwas gegen mich haben sollte