Welche Strafe könnte uns erwarten?

9 Antworten

Die Sache ist eigendlich relativ eindeutig. ihr habt euch verlaufen. der Leher kann euch dafür nicht belangen, selbst wenn er euch unterstellt, dass ihr einfach nur gebummelt habt, und das als Ausrede missbraucht. er müsste es euch beweisen.

Ich würde also an deiner oder eurer Stelle wenn was kommt offiziell Widerspruch einlegen.

Was das fehlleiten angeht, so lange das nur vermutet wird, könnt ihr dawegen auch nichts machen. ich würde auch nicht anfangen, dem Lehrer wenn was kommt, zu sagen "der da, der hat uns in die Irre geleitet"

selbst wenn es so war. das kommt einfach nix gut nix.

lg, Anna

Du hast ja nichts gemacht, also solltest du auch im Prinzip keine Strafe bekommen. Den Lehrern so erzählen wie es gewesen ist, wenn das nichts bringt, vielleicht mal deine Eltern dazu holen.

Mich wundert schon die Aussage Deines Lehrers. Ihr durftet schließlich allein in die Stadt gehen, also kann auch mal irgendwas schief gehen. Ihr habt ja nichts angestellt oder so, sondern Euch verlaufen, was auch jedem Erwachsenen hätte passieren können. Dafür eine Strafe androhen oder vergeben wäre schon echt der Hammer. Frag ggf deine Eltern dass sie mit dem Lehrer sprechen und wenn wirklich was kommt dass das zurück genommen wird. Aber Dein Lehrer hätte schlechte Karten eine Strafe sinnvoll zu begründen.

Dafür kann euch keiner bestrafen.