25%iges NH3 einatmen...Tödlich bzw. ernsthafte Folgen?
Hey,
ich MUSS auf der Arbeit Amoniak einatmen,da die Leute nicht fähig sind einen Abzug zu organisieren....
Kann man ernsthafte Folgen bei der Konzentration befürchten?
6 Antworten
Auch in geringen Mengen sind Ammoniakdämpfe reizend, erst recht wenn man diesen länger ausgesetzt ist.
An deiner Stelle würde ich die Arbeit lange verweigern bis der Abzug installiert wurde.
Ich stimme dir zu. Ein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass man gefahrlos arbeiten kann.
Und wenn es nur eine Übergangslösung ist. Wenn schon kein Abzug, dann muss wenigstens eine Atemschutzmaske o.Ä. her...
Ist nur für eine kurze Zeit..Meinste eine gasdichte Schutzbrille würde die Augen schützen?
Frag mal deinen Vorgesetzten nach einer Gefährdungsbeurteilung. Sprich mit deinem Sicherheitsbeauftragten. Kannst auch deine BG mal anrufen und nachfragen. Oder als letztes Mittel auch mal beim Regierungspräsidium...
Hi. Es sollte Sicherheitsbeauftragte geben. Aber wenn der Chef nicht reagiert, wird auch der Sicherheitsbeauftragte nicht viel ausrichten können...
25%iges Ammoniak einzuatmeten ist gar nicht so leicht und das machst du auch nur ein Mal.
Wenn du mit besagter Lösung arbeitest, atmest du NH3-Konzentration die deutlich geringer sind, was allerdings nicht bedeutet, dass das nicht schädlich wäre.
Ich habe grad mal geschaut, der derzeitige Arbeitsplatzgrenzwert (früher hieß das MAK) liegt bei 20 ppm. Das ist eine Konzentration die man - abhängig von der Luftfeuchte - noch deutlich wahrnimmt, aber die einigermaßen erträglich ist. (Persönlich empfinde ich den Wert als zu hoch.)
Diesen Wert darf man vereinzelt kurzzeitig überschreiten, aber nicht über 40 ppm.
Alles andere ist nicht drin.
Es sind also technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, die eine Exposition verhindern. Sonst ist da nicht mit Arbeiten.
Es ist sehr gesundheitsschädlich konz. Ammoniak einzuatmen. Wenn es dort keinen Abzug gibt, darfst du dich weigern, die Ammoniakflasche zu öffnen. Sollte es dir dennoch befohlen werden, dann kontaktiere den Betriebsrat, den Arbeitssicherheitsbeauftragten deiner Firma oder die Berufsgenossenschaft.
Nein, Du mußt keines einatmen.
Wenn ein Abzug technisch nicht möglich ist, dann mußt Du persönliche Schutzausrüstung, also z.B. eine geeignete Filtermaske und Brille tragen.
Wenn man dich nicht ausreichend schützen kann, mußt Du auch nicht arbeiten.
Soweit ich weiß gibt es in jedem Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten. Laut den Erfahrungen die ich bisher gemacht habe, nehmen die meisten ihre Aufgabe sehr ernst. Deshalb halte ich den Sicherheitsbeauftragten für die beste Anlaufstelle, wenn der Chef selbst bzw. der Abteilungsleiter nicht reagiert.