Frage wegen Minijob und Midijob?

1 Antwort

Du zahlst (weiterhin) deine Beitrag zur Rentenversicherung beim Minijob, wie bisher.

Beim Midijob fallen alle Abgaben zu den Sozialversicherungen an. Google mal "Nettolohnrechner".

Du musst deine "freiwilligen" Beitrag zur KV nicht mehr bezahlen.

Steuern, wahrscheinlich keine. Wie wird der Minijob abgerechnet? Mit pauschaler Steuer 2%?

Dann wird der Midijob mit deiner normalen Steuerklasse abgerechnet und es wird wohl keine Lohnsteuer anfallen, siehe auch den Rechner. Sollte er aber mit Stkl. 6 abgerechnet werden müssen, dann fallen Steuern an.

Ob in der Gleitzone abgerechnet werden kann, d.h. verminderte Beiträge für dich, hängt glaube ich davon ab wieviel Geld du insgesamt verdienst. Fällt der Gesamtbetrag Minijob + Midijob noch in die Gleitzone....