14 Tage Rückgaberecht gilt echt nicht im Laden?
Hallo. Meine Mutter hat zu ihren Geburtstag von knapp zwei Wochen von unser Nachbarin eine neue Tasche für ihre Kamera bekommen. Die Nachbarin hat die Tasche bei uns vor Ort im elektroladen gekauft (medimax)
die Tasche passt aber nicht und die hatten auch keine größere da. Wir sind also gestern hin und haben mach Umtausch gefragt. Meine Mutter hatte sich da was von wmf ausgesucht, was sie anstelle nehmen würde.
der Mitarbeiter sagte dann, dass das Teil (Kameratasche) vom Umtausch ausgeschlossen sein. Und 14 Tage Rückgaberecht gäbe es nur bei Internet, Katalog oder Telefonkauf. Im Laden nicht, weil man es da ja probieren kann.
die Nachbarin hatte aber damals beim Kauf extra gefragt, ob es umzutauschen ginge, sollte die Tasche nicht passen. Die sagten dort ja.
letztenendes hatte uns der Mitarbeiter einen Gutschein für sein Haus gegeben, den wir dann eben für das wmf Teil genutzt haben.
aber stimmt das wirklich? Gelten die 14 Tage echt nicht im Geschäft, wo man die Ware probieren und ansehen kann?
14 Antworten
Die 14 Tage Rückgaberecht bzw. Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag sind Teil des Fernabsatzgesetzes.
Bei Einkäufen im stationären Handel, sprich vor Ort, gilt dieses Recht nicht.
Vielen Menschen ist das leider nicht bekannt, und einige machen im Laden dann eine regelrechte Szene. Bin selbst im Einzelhandel tätig und kann davon ein Lied singen.
Sofern das Produkt keine Mängel aufweist besteht streng genommen nicht einmal das Recht auf Umtausch.
Dass viele Händler trotzdem Umtausch anbieten bzw. Ware zurücknehmen ist reine Kulanz.
Stimmt das wurde ins BGB integriert. Manche Sachen bekommt man einfach nicht mehr raus. :D
Zum vertraglich vereinbarten Umtauschrecht sag ich nur: was man nicht schriftlich hat, gilt nicht.
Im Zweifel steht dann nämlich Aussage gegen Aussage. Sofern man keinen unabhängigen Zeugen benennen kann, wird man so einen Anspruch niemals durchsetzen können.
Und diese angebliche Vereinbarung wurde wo genau schriftlich festgehalten?
Ich kann doch auch sagen, du schuldest mir 1000€ als gib die gefälligst zurück!
Spielt aber keine Rolle, was ich von dir fordere, weil ich das nicht beweisen kann und somit nichts gegen dich ausrichten kann.
Ich hoffe, du verstehst, dass das nur ein Beispiel war.
In echt, wie hier in der Frage bezüglich des Ladenkaufes, gibt es wahrscheinlich ebensowenig Beweise, dass dies so vereinbart wurde und somit ist es schlichtweg nicht vereinbart und es gelten die gesetzlichen Regelungen.
Also KEIN Umtausch oder Rückgabe!
Und diese angebliche Vereinbarung wurde wo genau schriftlich festgehalten?
Wo steht, dass sie das muss? Auch eine muendliche Vereinbarung ist bindend.
Die Beweisbarkeit ist dann wieder eine ganz andere Frage. Oft kann ein solcher Nachweis aber durchaus erbracht werden, z.B. durch Zeugen.
Der Verkäufer hat völlig korrekt gehandelt und argumentiert.
Die Rücknahme in Geschäften ist nur ein good-will, keine Verpflichtung, um Kunden bei der Stange zu halten.
Ja, der 14 tägige Umtausch gilt nicht für Läden, wo man die Ware vor Ort kauft.
Wenn es umgetauscht wird, ist es immer Kullanz vom Laden.
Ihr habt ja einen Gutschein bekommen und das ist es dann auch schon gewesen.
Sie hat soweit recht - Händler sind nicht dazu verpflichtet Ware zurück zu nehmen außer es besteht ein Grund dafür.
Viele machen das aber aus Kulanz, eine gesetzliche Bindung wie beim online Handel gibt es da aber nicht.
Was anderes ist es wenn die ein Verkäufer das zusagt - allerdings natürlich schwer das nachzuweisen wenn du das nicht schriftlich hast.
Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht. Umtausch ist Kulanzsache und funktioniert nur, wenn der Händler mitspielt. Von Rechts wegen gilt beim Einkauf im Laden der Grundsatz: Gekauft ist gekauft.
Was Anderes ist es wenn es fest versprochen ist. zB im Laden Schilder hängen wo so was wie "14 Tage Geld zurück Garantie" oä
Auf das mündliche Wort eines Händlers kann man sich hingegen nicht festlegen.
Was ihr eventuell versuchen könntet. Das ihr mit der Nachbarin geht und direkt zu dem Mitarbeiter der ihr das so gesagt hat. Dann eventuell tauscht er um. Ich hoffe ihr habt den Kassenzettel noch. Sonst verringert das die Chance.
Wenn ihr den Gutschein dafür bekommen habt ist die Sache natürlich erledigt.
Es gibt kein gesetzliches Rueckgaberecht und ein Fernabsatzgesetz gibt es auch schon sehr lange nicht mehr. Du meinst das im BGB verankerte Widerrufsrecht beim Verbrauchsgueterkauf ausserhalb der Geschaeftsraeume des Unternehmers.
Hier geht es aber gar nicht um das Widerrufsrecht sondern um ein vereinbartes (also vertragliches) Umtauschrecht.
Jemand, der im Einzelhandel taetig ist, sollte das eigentlich wissen und die Unterschiede auch kennen.