Umtausch von Bettwaren?

1 Antwort

Es gibt doch das Umtausch - und Rückgaberecht

Nein, es gibt das Widerrufsrecht.

Ist der Händler verpflichtet die unbenutzte und original verpackte Ware zurück zu nehmen ?

Ja.


Speedy100269 
Beitragsersteller
 04.04.2024, 17:50

Ist das so richtig ?

1.) Bei der Bestellung schließt der Endkunde einen Kaufvertrag ab.

2.) Nach Erhalt der Ware beginnt das Recht auf Widerruf.

3.) Der Händler / Verkäufer muss die Ware zurücknehmen und den Betrag zurück überweisen.

Mein Anliegen besteht darin , ob ich etwas gegen den Verkäufer in der Hand habe,falls er mir mein Geld nicht zurück überweist.Wie stehen da meine Karten ?

Speedy100269 
Beitragsersteller
 04.04.2024, 18:03
@miezepussi

Danke für die Belehrung.Es geht um 120€ , da möchte ich schon auf Nummer sicher gehen.Ausserdem verstehe ich manche Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.Ausserdem lässt sich der Verkäufer auch Zeit.Er schrieb vorgestern,das er einen Mitarbeiter vorbei schickt,der das Paket mit der Bettwäsche abholt.Bisher habe ich noch keinen Termin für die kostenlose Abholung erhalten.