125er Roller ohne Fahrzeugbrief gekauft?
Hallo
ich habe mir einen 125er Roller gekauft (Suzuki Epicuro), leider hat dieser keinen Fahrzeugbrief. Ich finde auch keinen vernünftige aussage ob ich jetzt einen für die unmeldung auf mich brauche oder nicht.
Fahrzeugschein, TÜV usw habe ich.
Kann mir da jemand
3 Antworten
125er haben grundsätzlich keinen Fahrzeugbrief bzw. eine ZB Teil 2. Was es aber, je nach Alter des Fahrzeugs, geben muss, ist eine Betriebserlaubnis oder ein CoC.
Fahrzeugbriefe gab es für Leichtkrafträder nie, sondern eine Betriebserlaubnis. Mittlerweile stellen viele Zulassungsstellen auf Wunsch eine ZB Teil 2 aus. Habe ich bei meiner neuesten 125er auch so gemacht.
wenn das Teil zugelassen ist gibt es Brief und Schein
Ja, "wenn". Eine 125er bis 11 kW ist zulassungsfrei. Zulassungsfreie Fahrzeuge werden nur auf Antrag zugelassen, §3 Abs 4 FZV.
Hallo Du kannst ohne den Brief gar nichts machen, seltsam, das kein Brief bekommen hast, musst damit rechnen, das er das Fahrzeug geklaut hat, wann er kein Brief hat. am besten mit der Fahrgestellnummer zur Polizei gehen und überprüfen lassen
Für ein zulassungsfreies Leichtkraftrad wird keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt, außer es wird ausdrücklich beantragt.
Danke für die Antwort aber leider sind hier auch alle verschiedener Meinung. Kann ich mir da sicher sein, das die Suzuki das betrifft und sie keinen hat?
Natürlich gehen die Meinungen auseinander. Relevant sind jedoch nur Tatsachen. Meine Tatsachenfeststellung basiert auf §3 Abs 3 Satz 1 Nr 1 Buchstabe c FZV, wonach Leichtkrafträder zulassungsfrei sind sowie auf §4 Abs 2 FZV, wonach Kraftfahrzeuge nach §3 Abs 3 Satz 1 Nr 1 Buchstabe c ein amtliches Kennzeichen unter Nichtanwendung der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erhalten.
wenn das Teil zugelassen ist gibt es Brief und Schein