125ccm roller zulassen khne fahrzeugbrief?
Hey, ich habe mir einen roller gekauft (125ccm) jetzt ist die frage ob ich tüv bekomme nur mit dem fahrzeugschein teil 1 genau wie die zulassung bei der zulassungsstelle.
fahrzeugbrief ist nicht vorhanden aber ein kaufvertrag
4 Antworten
Für die Zulassung benötigst Du zusätzlich entweder die Betriebserlaubnis (ältere Fahrzeuge) oder ein CoC. Das eine oder das andere musst Du beim Kauf mitbekommen haben.
tüv würdest du sogar ohne Schein bekommen. Aber für die Anmeldung brauchst du die betriebserlaubnis, die solltest du dabei bekommen haben. Und natürlich alles andere was man zur Anmeldung braucht
bei einer 125er gibt es üblicherweise keinen Brief. Also muß der Schein reichen.
m.f.G.
anwesende
jetzt ist die frage ob ich tüv bekomme nur mit dem fahrzeugschein teil...
Nicht du, sondern der Roller erhält eine Hauptuntersuchung.
Der Fahrzeugschein ist schon bei Leichtkrafträdern ungewöhnlich. Einen Fahrzeugbrief wirst du für diese Zweiräder vergeblich suchen.
@wattdennnu2
TÜV: Weshalb denn nicht, wenn er schonmal da ist....
Der Prüfer guckt nach Spur, Profil der Schuhe, Geradeauslauf ;-)))
LG