125er Roller ohne Fahrzeugschein gekauft - wie anmelden?
Hallo,
ich habe mir einen 125er Roller gekauft der abgemeldet ist, beim Kauf war die "Einzelgenehmigung" und die Betriebserlaubnis dabei - jedoch kein Fahrzeugschein. Da die "Einzelgenehmigung" ja wie der Fahrzeugbrief beim Auto ist dachte ich das ich damit einfach zur Zulassungsstelle gehe und den Roller zulassen kann.
Bei der Zulassungsstelle wurde ich aber nach dem Fahrzeugschein gefragt, der nicht dabei war und mir wurde gesagt ohne diesen kann der Roller nicht zugelassen werden. Mir wurde gesagt das der Roller das letzte mal in München zugelassen war, was auch in der Betriebserlaubnis steht. Freundlicher Weise hat die Dame mir die damalige Fahrzeugschein-Nummer gegeben und mir gesagt das ich in München anrufen sollte. Bei der Zulassungsstelle in München habe ich die ganze Woche niemanden erreicht, da immer besetzt ist. Nach München sind es 110km, also kann ich nicht mal schnell während der Öffnungszeiten nach München fahren.
In der Zwischenzeit habe ich den Verkäufer kontaktiert und nach mehreren Telefonaten habe ich erfahren das der Roller von München aus zweimal im abgemeldeten Zustand weiterverkauft wurde. Der Mann der den Roller in München gekauft hat hat keine Kontaktdaten mehr da das auch schon 2Jahre her ist und hatte auch keinen Fahrzeugschein erhalten.
Der Roller ist gut in Schuss und ich hatte mich schon gefreut mit ihm zu fahren wenn das Wetter wieder besser ist. Jetzt meine Frage: Gibt es eine realistische Chance das ich den Roller zulassen kann hier bei mir? - oder weis jemand wo man sich diesbezüglich Rat holen kann?
Über ernst gemeinte Antworten wäre ich sehr froh.
1 Antwort
Beim Auto kannst du den fahrzeugschein verloren melden und bekommst einen neuen... warum sollte das bei einem Motorrad nicht auch gehen? Es wird sicherlich öfter vorkommen, das sowas verloren wird...
aber du weißt das der Roller mind drei Monate TÜV frei sein muss um zugelassen werden zu können?
da zweifle ich dran, wenn das Teil seit zwei Jahren abgemeldet ist
Der Roller ist jetzt nach langem hin und her zugelassen. Ich fasse mal kurz zusammen was ich alles tun musste:
1. Ich musste bei der Zulassungsstelle wo der Roller zuletzt zugelassen war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen - dafür Kopie von der Einzelgenehmigung, Kopie vom Personalausweis und die Adresse vom zuständigen Amt hier hin mailen
2. Eine Auflistung der Eigentümer seit der letzten Zulassung erstellen. (Datenschutzgesetz sei Dank nicht ganz einfach)
3.Auf der Zulassungsstelle dann eine Eidesstattliche Erklärung abgeben das der Fahrzeugschein beim Kauf nicht dabei war.
Und siehe da der Roller wurde zugelassen, ich habe einen Fahrzeugschein und eine neue Einzelgenehmigung ausgestellt bekommen. Der TÜV-Bericht war kein Problem da er Mitte April noch gültig war.
Ich hoffe das ich damit helfen kann falls jemand in die selbe Lage kommt.
ich weiß das das nicht überall so gehandhabt wird, aber bei uns bekommst du ein Fahrzeug mit weniger als drei Monaten TÜV nicht zugelassen ...und bevor du da jetzt Gott und die Welt verrückt machst, würde ich erstmal nachfragen ob es bei euch ähnliche Auflagen gibt... dann wird’s etwas umständlicher (kurzzeit Kennzeichen, tüv fahrt, Zulassung)
Das hatte ich vergessen - der Roller hat noch TÜV bis April/2020. Warum muss der Roller mind. 3Monate TÜV-frei sein zum Zulassen??? - Das wäre neu für mich.
Wenn ich den Fahrzeugschein als verloren melde wird doch bestimmt nachgeschaut wer der letzte eingetragene Halter war und das war nicht ich.