125ccm Motorrad entdrosselt STRAFE?


16.06.2023, 01:30

(Probezeit)

4 Antworten

Die Frage ist absurd da man garnicht von 35-40 PS auf 10 PS drosseln würde oder könnte bei einem serienmässig gefertigtem Motorrad. Zwischen diesen Leistungen sind schon bauartbedingt so grosse Diskrepanzen, dass die Frage bei 125 Kubik Modellen kaum auftreten kann. 35-40 PS entspricht üblicherweise einem Hubraum von ca. 400 ccm bis 600 ccm. So ist der Spielraum bei solchen Eingriffen deutlich geringer. Zur genauen Frage: Eingriffe zum Drosseln oder Entdrosseln müssten vom TÜV abgenommen und in den Papieren vermerkt werden da sonst die Zulassung des Fahrzeugs erlischt. Die Frage des Führerscheins würde sich eher dann stellen wenn das Fahrzeug serienmässig mehr als 15 PS hätte weil da die Grenze von A1 ist. Das Delikt wäre hier insofern eher Fahren ohne Zulassung.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, es handelt sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist damit eine Straftat, die im Erwachsenenstrafrecht mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Im Jugendstrafrecht kann man mit Sozialstunden und einer mehrjährigen Führerscheinsperre rechnen.

Hast Du schon mal was vom "Leistungsgewicht" gehört?

"Mit einem A1-Führerschein darf man Motorräder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW bzw. 15 PS fahren, das Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht darf maximal 0,1 kW pro Kilogramm betragen."

Entdrosselt hast Du damit schon ein Kriterium für die 125er ausgeschlossen. Damit reicht der A1 nicht mehr aus und es ist fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wenn das nicht ordnungsgemäß eingetragen wird, garantiere ich dir das Erlöschen der Betriebserlaubnis und du darfst das Ding nur noch schieben.

Außerdem ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da bei 125er Maschinen mit einem A1 Führerschein nur bis zu maximal 15PS gefahren werden dürfen.