1&1 Kündigung angeblich nicht angekommen?

5 Antworten

Was für ein Einschreiben?

Wenn Einwurfeinschreiben, dann würde ich das ignorieren von denen .- das gilt als zugestellt.

Wenn mit Rückschein, dann ebenfalls. Da hat ja jemand unterschrieben für den Empfang.

Wenn normales Einschreiben würde ich noch einmal zurückschreiben, dass die Kündigung form- und firstgerecht von Dir erhoben wurde und Du nicht für die Organisationsmängel von 1+1 verantwortlich bist. Darauf Einzug kündigen. Wenn sie dann Geld wollen, müssen sie klagen. Das werden sie nicht tun.

Anwalt würde auch nichts bringen, den müsstest Du nur selbst zahlen. Könnte teurer sein als ein Jahr 1+1.


Brotbox92 
Beitragsersteller
 07.08.2019, 10:08

Leider nur das ganz normale Einschreiben, wusste bis vor kurzem noch nicht mal dass es verschiedene gibt. Ich gehe heute zur Post und frag bei denen nochmal nach wenn die es bestätigen, mach ich das genauso wie du gesagt hast. Krass dass so eine große Firma so bescheißt. Vielen Dank!

0
ZuumZuum  07.08.2019, 10:20
@Brotbox92

Ich kann aus eigener Erfahrung ähnliches berichten. Groß heißt nicht gleich gut.

0

Hab dazu mal 'ne Frage, weil ich das alles so kompliziert finde.

Wenn Du ein normales Einschreiben genommen hast, dann solltest Du mit den Daten auf der Einlieferungsquittung unter www.deutschepost.de doch eine Bestätigung für die Zustellung sehen können.

Falls dem so ist, kann das 1&1 auch, weil sie mit der Kopie alle Daten einschließlich Abgabezeit von Dir haben.

Wenn Du dort sehen kannst, dass die Sendung fristgerecht zugestellt ist, kann du dich meines Wissens nach zurücklehnen. Du hast alles getan, was notwendig ist und 1&1 hat alle Informationen. Eine Wiederholung der Informationen bringt nicht.

Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist und wenn diese fristgerecht angekommen ist, müsste der Vertrag entsprechend auslaufen. 1&1 will das nicht, muss die Kröte aber schlucken.

Aufgrund solchen Verhaltens schließe ich bei denen auch keine Verträge ab.


gogogo  18.08.2019, 19:51

Ich glaube, dass 1&1 deine unsichere Situation ausnutzen will.

Denen traue ich fast alles zu. Aber das aufzuzählen, was ich bisher miterlebt habe, driftet vom Thema ab.

0

Zitat von "fachanwalt.de":

Einwurf - Einschreiben

Die sicherste Variante ist daher das Einwurfeinschreiben. Seit 2012 ist vom BGH geklärt worden, dass ein solches Einschreiben als Zustellungsnachweis ausreichend ist. Begründet wird dies vor allem damit, dass durch den Einwurf des Briefes der Empfänger zumindest die Möglichkeit besitzt, das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen. Die Möglichkeit reicht aus Sicht des Gerichtes dabei aus, so dass spätestens 48 Stunden, nach dem der Einwurf dokumentiert wurde, eine Zustellung nachgewiesen werden kann.

Wenn das bei Dir zum Tragen kommt, würde ich zuerst bei der Bank die Einzugsermächtigung für 1&1 stoppen.


DerSchopenhauer  07.08.2019, 10:22

BGH: man sollte auch den wichtigen Teil der Begründung beachten:

Es bedarf einer Reproduktion des elektronisch archivierten Auslieferungsbeleges, wenn man den Beweis erbringen möchte.

"Nicht ausreichend sei es allerdings, den Beweis des Zugangs des Einschreibens bereits durch den Nachweis der Absendung durch Vorlage des Einlieferungsscheins zu führen. Denn der Beweis des Zugangs eines Schriftstücks könne selbst nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins nicht durch den Nachweis der Absendung als erbracht angesehen werden. Erforderlich sei des Weiteren noch der Auslieferungsbeleg. Beim Einwurf-Einschreiben erfolge die Ablieferung durch Einwurf der Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers. Unmittelbar vor dem Einwurf ziehe der Postangestellte das sogenannte „Peel-off-Label“ (Abziehetikett), das zur Identifizierung der Sendung diene, von dieser ab und klebe es auf den so vorbereiteten, auf die eingeworfene Sendung bezogenen Auslieferungsbeleg. Auf diesem Beleg bestätige der Postangestellte nach dem Einwurf mit seiner Unterschrift und der Datumsangabe die Zustellung. Auch beim Einwurf-Einschreiben erhalte der Absender auf Wunsch neben der telefonischen Auskunft eine Reproduktion des elektronisch archivierten Auslieferungsbelegs. Bei Einhaltung dieses Verfahrens sei der Schluss gerechtfertigt, dass die eingelieferte Sendung tatsächlich in den Briefkasten des Empfängers gelangt sei."

analog zu 2012: BGH vom 27.9.2016 – II ZR 299/15 –

2
therealkickers  07.08.2019, 22:41
@DerSchopenhauer

Wenn Du mich damit meinst: Es stand zuerst nirgends etwas davon, dass er lediglich den Abgabebeleg hat. Erst als Antwort auf meine Nachfrage hat der Frager das erwähnt. Anschließend ist es natürlich einfach, mit der nun natürlich passenden Textstelle den Erklärbären zu machen ;-)

0
Brotbox92 
Beitragsersteller
 07.08.2019, 10:04

Vielen Dank erstmal leider habe ich nur das normale einschreiben gemacht war wohl ein Fehler, ich gehe heute mal zur Post und frag da noch ob der Brief nicht angekommen sein kann, ansonsten mach ich das wirklich bei der Bank und in Zukunft niewieder was bei 1und1

0
therealkickers  07.08.2019, 10:07
@Brotbox92

Ist denn auf dem Beleg den Du hast die Unterschrift vom Zusteller oder vom empfänger drauf? Oder was meinst Du mit "einfachem Einschreiben"?

0
Brotbox92 
Beitragsersteller
 07.08.2019, 10:11
@therealkickers

Unterschrift ist leider keine drauf das von der Größe wie wenn man in der Bank am Automaten Geld Einzahlt und darauf steht dass der Brief am weiß ich jetzt nicht auswendig iwann im April per einschreiben verschickt wurde

0

Ohne Anwalt wirst du nicht zu deinem Recht kommen,viel Glück.


Brotbox92 
Beitragsersteller
 07.08.2019, 10:04

So ein misst.. Danke dir

0

Du kannst es darauf ankommen lassen. Wenn sie dich verklagen, kannst du darauf hoffen, dass ein Richter deinen Einschreibbeleg als Beweis anerkennt.


Brotbox92 
Beitragsersteller
 07.08.2019, 11:00

Danke erstmal, hmm hab aber noch fast 3 Jahre bewährung nicht dass sich das dann nachteilig darauf auswirken könnte. So ein Stress immer

0
DerHans  07.08.2019, 13:15
@Brotbox92

Was hat denn die Bewährung mit einem Zivilprozess zu tun?

0