1000€ Bußgeld weil ich an einer Schule "Schule gekifft hätte"?
Hab ein 1000€ Bußgeld Bescheid bekommen weil ich angeblich an der Schule gekifft hätte. Ich kiffe nicht mal. Allerdings ist meine Wohnung an der Schule. Ich überlege Den Bußgeld Bescheid zurück zu schicken. Mit der Bitte das Sie Ihre Papiere für sich behalten können & falsche Anschuldigen sein lassen sollen. Ich hasse es zu Kiffen bis auf den Tod. Gegen andere habe ich nichts da ist mir das egal. Aber wie kommen die auf mich?
Hab auch nicht mal eben 1000€.
Und dann für ein Mist mit dem ich nichts zutun habe.
Klasse.
Wie soll ich vorgehen?
8 Antworten
Natürlich steht dir wie bei jeder Anzeige der Widerspruch zu, der dann nach § 80 II VwGO eine aufschiebende Wirkung hat.
Sende den Widerspruch per Einschreiben mit Rückantwortschein oder geben diesen persönlich gegen Quittung beim zuständigen Ordnungsamt/aktenführende Behörde ab.
Du bekommst zudem Akteneinsicht und siehst wer dich ( fälschlich) angezeigt hat.
Alleine schon deshalb rate ich Dir Widerspruch und Akteneinsicht zu beantragen um zukünftigen missbräuchlichen Anzeigen vorzubeugen.
Oft ist es ein verprellter Lebenspartner, der hinter solchen falschen Beschuldigungen steckt.Widerspruch einlegen und parallel dazu Anzeige gegen unbekannt erstatten! Das Stichwort ist falsche Verdächtigung.
Vermutlich jemand, der dir eine auswischen will
Wichtig ist, jetzt zu handeln.
Leg umgehend Widerspruch ein und erkläre, dass du die Tat nicht begangen hast.
Letztendlich muss dir dann die ausstellende Stelle die entsprechenden Beweise liefern, die zur Ausstellung des Bescheides geführt haben. Bei der Summe und dem Tatvorwurf wäge es ggf auch sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten (übernimmt in der Regel deine Rechtschutzversicherung)
Wenn du keinen Widerspruch einlegst, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und ist damit vollstreckbar.
Korrekt, das ist aber eher unwahrscheinlich. Es wird ja nicht einfach mal so ein Bescheid ausgestellt. Zu einem Bescheid gehört eine Tatvorwurf, der auf entsprechenden Beweisen beruht. Diese Beweise, sofern noch nicht im Bescheid angegeben müssen spätestens nach dem Widerspruch aufgeführt werden. Ich kenne keinen Fall, in dem die Behörde nach einem einfachen "ich lege widerspruch ein " den Bescheid aufhebt.
War bei mir bei einem doppelten Knöllchen mal so.
Angeblich hätten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes am Reifenstand ermittelt, dass mein Fahrzeug bewegt wurde.
Wurde natürlich nicht gemessen. Ich war mit Freunden in einem Club, ging zwischendurch kurz zum Auto. Sah das Knöllchen, nahm es ab und ein paar Stunden später hatte ich ein zweites Knöllchen.
Widerspruch eingelegt. Erfolgreich.
Ich hab ja auch nicht gesagt, dass ein Widerspruch nicht zum Erfolg führen kann.
In deinem Fall war deren angeführter Beweis der vermeintlich veränderte Reifenstand, den du mit deiner Argumentation ausser Kraft setzen konntest, was zur Rücknahme des Bescheides geführt hat.
In meinem Fall waren es vier Zeugen, die bestätigen konnten, dass ich die ganze Zeit mit ihnen in dem Club war und nicht zwischendurch weggefahren bin.
Sage ich ja... die führen einen Beweis an, den du entkräften konntest, damit ist der Bescheid zurückzunehmen.
Hättest du die Zeugen nicht gehabt, wärst du nicht damit durchgekommen. Es geht halt immer darum den eigenen Standpunkt zu beweisen. Von behördlicher Seite, wie auch von deiner Seite
Überprüf die Stelle und ruf dort an um zu wissen ob der Bescheid von ihn kommt
Hab auch schon Mails von der „Polizei „bekommen die mir gedroht hat,
Bei einem Bußgeldbescheid kann man immer Widerspruch einlegen.
Es steht dir also frei diesen Weg zu wählen.
Afaik muss sie keine Beweise liefern wenn sie das Bußgeld zurückzieht und das Verfahren einstellt.