100-Prozent-Sanktion für Hartz-4-Empfänger?

8 Antworten

Du könntest dich an das "ELO" Forum wenden, da hast Du geballte Kompetenz.

Ansonsten ist es derzeit wohl so, das JC in bösen Fällen die "Vertragsgrundlage" (die zu unterschreibende Eingliederungsvereinbarung") als hinfällig ansehen. Die stellt aber u. U. die Grundlage für Leistungen dar.

Sanktionieren: Nein

Einstellen nach § 66 SGB I: Ja

Gab ja mal ein Urteil vom BVerfG zum Thema sanktionen aber trotzem hatte das Sozialgericht Berlin eine 40% Sanktion für zulässig erklärt (Theoretisch müsste der Richter jetzt im Knast sitzen aber wir wissen ja Theorie <--> Praxis).

Wobei 40% ist ja immernoch weit weg von 100% + keine Miete. Rein rechtlich würde eine 100% Sanktion + keine Miete keiner rechtlichen prüfung standhalten aber am Ende entscheidet ja der Richter nach seiner Nase so das bei groben Verhaltensfehlern ganz schnell was anderes rauskommen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Eine Sanktion von 60% oder höher soll die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden. Siehe § 31a Abs. 3 SGB II

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 - (Recht, Hartz IV, ALG II)

Comp4ny  12.04.2021, 18:35

Tja.. leider ist das ganze nicht so einfach.
1. Gibt es kein Gesetz dazu & 2. sind 100% Sanktionen noch immer möglich!

Man kann sich da auch gerne hier einmal durchlesen:

https://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/sanktionsaufschub-den-jobcentern-nach-dem-urteil-zu-hartz-iv-sanktionen-bittet-das-arbeitsministerium-um-vollzugsstopp-neuer-sanktionen/

Adrian5050  12.04.2021, 18:57
@Comp4ny

Danke für den link ! Bin zum Glück nicht davon betroffen, aber wie so vieles nicht so einfach in Deutschland wie ich las. Denke es liegt auch viel im ermessen des Sachbearbeiters, also könnte ich mir vorstellen. Dicken Willi machen oder kooperativ...wird da ein Unterschied bedeuten.

Es dürfen keine 100%Sanktionen mehr verhängt werden. Das höchste sind 30%