100-Prozent-Sanktion für Hartz-4-Empfänger?

8 Antworten

Du könntest dich an das "ELO" Forum wenden, da hast Du geballte Kompetenz.

Ansonsten ist es derzeit wohl so, das JC in bösen Fällen die "Vertragsgrundlage" (die zu unterschreibende Eingliederungsvereinbarung") als hinfällig ansehen. Die stellt aber u. U. die Grundlage für Leistungen dar.

Sanktionieren: Nein

Einstellen nach § 66 SGB I: Ja

Gab ja mal ein Urteil vom BVerfG zum Thema sanktionen aber trotzem hatte das Sozialgericht Berlin eine 40% Sanktion für zulässig erklärt (Theoretisch müsste der Richter jetzt im Knast sitzen aber wir wissen ja Theorie <--> Praxis).

Wobei 40% ist ja immernoch weit weg von 100% + keine Miete. Rein rechtlich würde eine 100% Sanktion + keine Miete keiner rechtlichen prüfung standhalten aber am Ende entscheidet ja der Richter nach seiner Nase so das bei groben Verhaltensfehlern ganz schnell was anderes rauskommen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

100 % - Sanktionen gibt es seit einem Urteil des BVG aus 2019 grundsätzlich nicht mehr. Dadurch hat sich Deine Frage im Prinzip erübrigt.

Es gibt jedoch das (Druck)Mittel des Leistungsentzug.

Wenn jemand gar nicht kooperiert, kann man die Leistungen entziehen. Dann wird auch keine Miete und keine Krankenversicherung mehr gezahlt.


herzilein35  29.07.2021, 16:43

und was ist wenn das JC mit einem nicht kooperieren möchte? Nicht nur der ELO muss machen was das JC sagt, umgekehrt genauso. Das JC muss auch mit dem ELO kooperieren

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Eine Sanktion von 60% oder höher soll die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden. Siehe § 31a Abs. 3 SGB II

Sanktion bei 100 % da wird auch keine Miete mehr bezahlt.