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Zum nächsten Monat wäre ein bisschen spät. Du kannst nur zum 1. Januar wechseln. Wenn bei Dir die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung duchgehend erfüllt sind, dann kannst Du Dir das Jahr aussuchen.
Du bist auch im ersten Jahr der Regelbesteuerung nicht grundsätzlich zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Wenn Du aber welche abgeben willst, und schon 2024 optieren willst, dann müsstest Du das 1. Quartal nachreichen.
Die Mitteilung an das Finanzamt kann durch schlüssiges Handeln erfolgen. Grundsätzlich reicht es also auch, wenn Du nächstes Jahr eine Jahreserklärung abgibst. Grundsätzlich ist es aber kein Fehler, dem Finanzamt eine kurze Mitteilung zukommen zu lassen.