Was bedeutet 'Tat verjährt nach X Jahren"?

8 Antworten

Guten Abend!

Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Sobald die Verjährung eintritt, können die Strafverfolgungsbehörden kein Ermittlungsverfahren mehr zu dieser begangenen Tat einleiten. Die Ahnung der Tat ist somit ausgeschlossen (vgl. § 78 Abs. 1 StGB). Mit dem polizeilichen Führungszeugnis steht es in keinem Zusammenhang.

Bei einem Überfall (vermute mal, an es war ein schwerer Raub nach § 250 Abs. 1 StGB) ist die Tat gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB nach 5 Jahren verjährt. Eine strafrechtliche Sanktion des Täters ist nicht mehr zu befürchten.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Wenn eine Tat verjährt ist, kannst man wegen dieser nicht mehr angeklagt und verurteilt werden.

Auch in anderen Bereichen gibt es Verjährungen, zum Beispiel im Vertragsrecht.

Wenn A dem B 500 € schuldet und der Vorfall verjährt ist, dann kann B, auch wenn er es hieb und stichfest beweisen kann, nicht mehr gerichtlich vorgehen. Das Geld ist dann futsch

Das heißt wenn kein verfahren gegen durch eröffnet wurde bis dahin, wirst du nicht mehr bestraft.

Wenn der Täter von damals also nicht gefasst wurde, könnte er jetzt ein Buch über seine Tat schreiben und die Polizei könnte nichts mehr machen.

Nein, das hat mit Löschung der Informationen bei einem Täter der überführt wurde nichts zu tun.

Das bedeutet, dass man nach der entsprechenden Anzahl von Jahren nicht mehr für die Tat angeklagt werden kann, wenn dann erst herausgefunden wird, das man der Täter war.

Verjährt bezieht sich im allgemeinen auf den Zeitraum nach dem das nicht mehr strafverfolgt wird.
Sprich dein Überfall den du beschreibst, wenn es verjährt ist kann der Täter sich offenbahren das er es wahr und braucht keine rechtliche Strafe dafür zu fürchten.

Wann genau was verjährt, dafür gibt es unterschiedliche Fristen und auch ab welchem Zeitpunkt die Verjährung einsetzt.