Wann wird Polizeiakte gelöscht?
Wird ein Fall nicht gelöst, ab wann wird die Polizeiakte gelöscht?
Ab der Verjährungsfrist der Straftat?
Kann man Nachteile erleiden wenn man Verdächtigter war in einem Akt ohne einen Prozess?
3 Antworten
Es gibt Löschfristen.
Es gibt Entscheidungen, dass man eine bestimmte Person nicht mehr verdächtigen kann.
Die Sachakte kann nie gelösht werden, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte.
Was passiert wenn irgendjemand eine Straftat nach der Verjährungsfrist zugibt? Gibt es Konsequenzen und wird es dann gelöscht? (geht hier nicht um mich persönlich)
Kann man Nachteile erleiden wenn man Verdächtigter war in einem Akt ohne einen Prozess?
Ja, denn das ist weder eine Verurteilung noch ein Freispruch.
Bei minderschweren Straftaten kann man durch Zahlung einer Geldbuße das Eröffnen einer Hauptverhandlung verhindern. Man wird nicht angeklagt, nicht verurteilt, aber auch nicht freigesprochen. Niemand weiß, ob du (un-) schuldig bist. Das reicht aber möglicherweise der Polizei nicht.
Die sogenannte Polizeiakte ist lediglich die Datensammlung der Polizei. Dafür gibt es Löschungsfristen die in den jeweiligen Landespolizeigesetzen nachgeschlagen werden können.
Wenn man Verdächtiger in einer Strafsache war, gibt es darüber nocvh aufzeichnungen im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaften. Auch faür gibt es Löschungsfristen die im Datenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslands stehen.