Reisen nun die Asylsuchenden und Verfolgten mit oder ohne Deutsche Staatsangehörigkeit in ihre Heimat in Urlaub, soll das ein Witz sein?
Unangemeldete Reisen stellen Schutzstatus infrage
Eine Sprecherin der Hamburger Innenbehörde reagierte auf eine Anfrage der »Bild« zum Thema. »Reisen in das angebliche Verfolgungsland stellen natürlich auch den Schutzstatus infrage«, teilte sie dem Blatt mit. Und fügte dem Blatt zufolge hinzu: »Wenn es leicht zugängliche Reisewege nach Afghanistan gibt, besteht auch die Möglichkeit der Rückführungen.« Der Migrationsbeauftragte Stamp ließ das Blatt wissen, dass Schutzbedürftige nur unter bestimmten Voraussetzungen in ihre Heimat reisen dürften. Bei unangemeldeten Reisen drohe der Verlust des Schutz- und Aufenthaltsstatus.
1 Antwort
Prinzipiell ist es doch völlig schnurz, was die deutschen Behörden dazu zu sagen haben. Die gewisse Klientel nimmt es sich einfach heraus, sie machen was sie wollen und wissen es gibt keine Gegenwehr. Die lachen sich doch schon seit Jahren schlapp über das Durchsetzungsvermögen der deutschen Behörden.