Neu oder Wiedererteilung?


11.08.2024, 17:23

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2 Antworten

Du musst ihn nicht neu machen, aber die Wiedererlangung beantragen. Das geht 3 Monate bevor die Sperrfrist um ist. (evtl. Musst du aber, bevor er die wiedererteilt wird, eine MPU machen)

Aktuell bist du praktisch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis!

Der Entzug ist also ein Unterschied zu einem Fahrverbot!

Bei einem Fahrverbot bleibe ich im Besitz der Fahrerlaubnis, mir ist es nur verboten ein Kraftfahrzeug zu führen. Bei dem Entzug ist es in der Zeit bis zur Wiederbeantragung so, wie wenn ich gar keinen Führerschein habe.

Und ohne, dass du den Führerschein/ Fahrerlaubnis beantragst, wirst du ihn auch nicht einfach so zugeschickt bekommen. (Ist bei einem Fahrverbot, bei dem der Führerschein bei der Polizei abgegeben werden muss, ja genauso. Der wird dir auch nicht einfachso zugeschickt, sondern du musst zur Dienststelle kommen und den abholen. Da geht das nur einfach nach Ablauf der Zeit, beim Entzug eben nicht ohne die Wiederbeantrgung!)


migebuff  11.08.2024, 20:19
Das geht 3 Monate bevor die Sperrfrist um ist

Sechs Monate.

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Daniel198968p 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 18:18

Danke für den Tipp

also kann ich die wieder Erteilung in frühestens drei Monaten bei meiner jetzigen Stelle Wohnort beantragen ?

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SevSnape  11.08.2024, 18:39
@Daniel198968p

Fast. Das musst du bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde für deinen Wohnort machen.

Ja genau entweder 3 oder 4 Monate, jenachdem wann das ganze ausgestellt wurde.

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SevSnape  11.08.2024, 21:32
@Daniel198968p

Ah ok. Dann ruht das alles eh erstmal, bis zur Gerichtsverhandlung/ bis du den Einspruch zurückziehst (jenachdem was du tun willst)

Erst ab dem Urteil gelten dann die 7 Monate. Könnte aber sein, dass da was angerechnet wird, da kenn ich mich nicht ganz so genau aus, wie die Fristen da sind.

Am Besten rufst du einfach mal bei der zuständigen Ajrerlaubnisbehörde an, und erkundigt dich. Die können die auch sagen, ob du Eibe MPU machen musst und ab wann du damit beginnen kannst.

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SevSnape  11.08.2024, 21:41
@Daniel198968p

Hab gerade nochmal nachgelesen.

Die Zeit, in in der dir der Führerschein abgenommen wurde, bis zur Gerichtsverhandlung wird bei den 7 Monaten angerechnet.

Grundsätzlich ist es ja so, dass die Polizei den Führerschein/Fahrerlaubnis nur vorläufig Entziehen kann. Der endgültige Entzug findet dann entweder durch den Richter in der Verhandlung, oder eben durch den Staatsanwalt (wenn kein Einspruch eingelegt wird) statt. Aber die Zeit in der, der Führerschein vorläufig entzogen wurde, wird eben angerechnet.

Beantragen kannst du die Wiedererteilung vermutlich schon, sobald die Gerichtsverhandlung durch ist, da es wohl nicht innerhalb der ersten 3 Monate zu der Verhandlung kommen wird. Das dauert meistens...

Hier nochmal zum selber nachlesen:

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=fahrerlaubnis%20entzug&utm_content=bussgeldkatalog.org-search&utm_campaign=c-1384894973&gad_source=1&gclid=Cj0KCQjwwuG1BhCnARIsAFWBUC1Q3ncaGSpVnOuiv87PHX-tvXFW4rGsZhC2IcJr0ci-ck6fJ5uxrOAaAseYEALw_wcB#die_sperrfrist_beim_fuehrerschein

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Daniel198968p 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 21:44
@SevSnape

Die Verhandlung war vor fast drei Wochen schon gewesen

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SevSnape  12.08.2024, 21:27
@Daniel198968p

Ok, aber was war jetzt das Urteil?
Da wurde ja dann der Entzug angeordnet und dann müsste das vorläufig ja weg sein, da es ab da nicht mehr vorläufig ist!.

Ist aber eigentlich egal. Die 7 Monate laufen ab dem Zeitpunkt, ab dem die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurden. (Wahrscheinlich dann der Tag der Kontrolle). Wenn der Strafbefehl am 26.07.24 kam, dann ist 4 Monate später der 26.11.24. Ab diesem Termin kannst du frühestens die Wiedererteilung beantragen. Da dir die Fahrerlaubnis aber wahrscheinlich schon etwas früher vorläufig entzogen wurde, wahrscheinlich schon etwas früher. (wie gesagt, wahrscheinlich am Tag der Kontrolle und ab da eben 4 Monate)

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So wie ich das sehe musst du einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.


Daniel198968p 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 17:59

Kann ich das jetzt schon oder erst kurz vor Ablauf

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