Macht es Sinn, die AfD erst dann als verfassungsfeindlich einzustufen, nachdem sie bei einer Bundestagswahl stärkste Partei wurde?

4 Antworten

Ich denke das hat nichts miteinander zu tun. Eine Partei ist ja durch ihren Inhalt verfassungsfeindlich und der ändert sich ja nicht unbedingt durch ihre größe


Digibike  24.07.2024, 11:00

Aber Ihre Bedeutung sehr wohl. Die NPD wäre im 2.ten Anlauf auch verboten worden, aber mittlerweile zu unbedeutend. Der einzige Grund. Es machtnen Unterschied, ob ich ein paar "einfange", aber an der 5%-Hürse scheiter, oser ob ich schon in "Machtphantasien" in Teilen schwelge...

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mooncolours  24.07.2024, 11:22
@Digibike

Natürlich, aber das macht sie nicht mehr oder weniger verfassungsfeindlich

Aber es macht halt keinen Sinn sie erst spät zu verbieten, weil ihre Inhalte ja auch früher verfassungswidrig sind

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Digibike  24.07.2024, 11:35
@mooncolours

Das ist mühsig. Zum einen muß, damit daß Bundesverfassungsgericht dieses "Scharfe Schwert" zieht, es auch ein konkretes Szenario geben. Wegen Hinterhofphantasien von ein paar Hanseln sicher nicht. Abrr davor braucht es keine Verdachtsmomente, wie bei einer Diktatur, sondern hieb und Stichfeste Beweise. Man kann wigentlich nur Vorwerfen, daß die Ermittlungen sich solange hinauszögerten. Erkennbar war es ja seit 2015. Mal Herrn Massen fragen, ob da sein rechtes Brillenglas beschlagen war - nach seinem Ausscheiden kam da ja erst richtig Fahrt auf, in den Ermittlungen...

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DasFloYT  24.07.2024, 11:42
@Digibike

Vorsicht, "Verfassungsfeindlichkeit" und ein "Verbotsverfahren" sind zwei paar Schuhe.

Du meinst ein Verbotsverfahren. Da ist es zu ermitteln, ob die Partei in der Lage ist, Schaden in unserer Demokratie anzurichten.

Einstufungen als rechtsextrem (-er Verdachtsfall) kannst du auch eine Partei mit 5 Mitgliedern und 0,0001% der Stimmen.

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Digibike  24.07.2024, 14:41
@DasFloYT

Ich habe zwar weder das eine noch das andere Wort in den Mund genommen, aber sei es drum... Um ein Verbotsverfahren in Gang zu bekommen, muß erst einmal der Verdachtsfall vorliegen. Dies geschieht durch z.b. Sichtung, von Flyern oder auch Rede-Mitschnitten, bei öffentlichen Veranstaltungen etc.. Ergibt sich daraus ein begründeter Verdachtsfall, so daß das Bundesverfassungsgericht zu dem selben Schluß kommt, so erfolgt die Einstufung "Begründeter Verdachtsfall". In diesem Zuge wird der Ermittlungsspielraum des Verfassungsschutzes, beim ermitteln und Beweismaterial sammeln, erweitert - Sie dürfen auf Geheimdienstliche Umfänge wie Abhören etc. zurück greifen. Bis hierhin kann das auch ein Müller, Maier, Schmidt sein, der durch entsprechende Aktivitäten auffällt... Ein Verbotsverfahren kann allerdings nur dann angestoßen werden, wenn a) es anhand der Beweislage als bewiesen anzusehen ist, daß hier entsprechende Tendenzen am Werke sind und b) diese auch tatsächlich Politisch Einfluß nehmen und diese Ziele auch weiter treiben könnten. Bei der NPD war dies nicht mehr gegeben, da Sie an der 5% -Hürde scheitern. Das trifft aber auf die AfD aktuell wohl eher weniger zu, weshalb die "Karte" zu unbedeutet nicht zieht... Ich erwarte allerdings eher, daß die Konten der AfD eingefroren und "Wahlkampfhilfen" etc. Gestrichen werden, so daß im Prinzip "der Sumpf ausgetrocknet" wird.

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DasFloYT  24.07.2024, 16:21
@Digibike
Ich habe zwar weder das eine noch das andere Wort in den Mund genommen, aber sei es drum

Du hast was geredet von NPD und deren Verbotsverfahren und dass die Partei dafür gewisse Relevanz benötigt. Das bei der NPD war ein Verbotsverfahren, eine Relevanz benötigt man für dieses Verfahren ebenso. Ich habe also darauf geschlussfolgert.

Bei der NPD war dies nicht mehr gegeben, da Sie an der 5% -Hürde scheitern.

Das habe ich doch selber gesagt? Verdachtsfall war gegeben, das Verbotsverfahren ist gescheitert.

Aber danke, dass du mir den Wiki-Text noch einmal zusammenfasst. :P

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Digibike  24.07.2024, 17:59
@DasFloYT

Darüber gibts einen Wiki-Text? Wow. Gern geschehen. Hätte eher auf den Nachfolger - "Neue Heimat" getippt. Tja, so ist das, wenn man was interpretiert. Bei der NPD gab es tatsächlich 2 Anläufe, diese dem Verbotsverfahren zu zu führen. Im ersten Anlauf gab es Verfahrensfehler (zuviele V-Leute eingeschleust, so daß nicht mehr ausgeschlossen werden konnte, daß diese im Prinzip mit einfluß genommen haben letztlich...) und im 2.ten war Formal dann alles korrekt und auch die Beweise erbracht, um das Verfahren anzustoßen, allerdings war die NPD mittlerweile ein "Tiefflieger", der bei jeder Wahl an der 5%-Hürde "zerschellte". Von dem her, wäre dies "mit Kanonen auf Spatzen geschossen"...

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DasFloYT  24.07.2024, 18:33
@Digibike

Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Das ist mir bereits gekannt. ^^

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Die Stärkung des Bundesverfassungsgerichtes gestern deutet jedenfalls darauf hin, dass SPD und CDU eine Machtergreifung der AfD nicht ausschließen.

Zudem dauert ein Verbotsverfahren vermutlich 3-4 Jahre und noch sind wohl nicht ausreichend viele Beweise vom Verfassungsschutz zusammengetragen worden um sicherzugehen, dass ein solches Verfahren auch tatsächlich zum Parteiverbot führen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

grtgrt 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:23
Koalitionen, die sich kein normaler Mensch wünschen darf

Koalitionen mit der AfD erteilt Gauck bei „Markus Lanz“ eine Absage, etwa mit Blick auf die kommende Landtagswahl in Thüringen. „Die CDU in Thüringen wird koalieren, aber sicher nicht mit der AfD“, so Gauck. Es gebe „Koalitionen, die darf sich kein normaler Mensch wünschen“.

https://www.tagesspiegel.de/politik/wir-werden-sie-nicht-los-gauck-kritisiert-falschen-umgang-mit-der-afd-und-ihren-wahlern-12075158.html

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grtgrt 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:12

Dann wird es aber wohl Zeit, die Beweise gebrauchsfertig zusammengetragen zu haben.

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Macht es Sinn, die AfD erst dann als verfassungsfeindlich einzustufen, nachdem sie bei einer Bundestagswahl stärkste Partei wurde?

Die Einstufung einer Partei als verfassungsfeindlich hängt nicht von den Wahlergebnissen ab. Wenn das so wäre, hätte unsere Gewaltenteilung einen großen Rückschritt gemacht. So könnte jede große Partei sämtliche Einstufungen oder Verbotsverfahren eigenständig ausräumen. Das

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat nach dem Verwaltungsgericht in Köln nun nochmal die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigt.

Die Landesverbände der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten bereits als gesichert rechtsextrem. Ebenso die "JA" (junge Alternative) - Jugendorganisation.

Ja schnell verbieten, damit nur noch Parteien von der "Demokratischen Einheits Partei" zur Wahl stehen, denn wer die D.E.P. wählt bekommt immer Rot-Grün-Rot und eine maßgeschneiderte Meinungsfreiheit, bei der man Frei bleibt solange man die Meinung der D.E.P. hat!