Kann man demokratisch die Demokratie abschaffen?

6 Antworten

Eine Partei könnte sich demokratisch ins Parlament wählen lassen und die Institutionen unterwandern. So ähnlich, wie es Trump und die Heritage Foundatin vorbereiten. Das System würde autokratischer werden.

Historische Vorbilder gab es ja schon.

„Wir treten in den Reichstag ein, um uns mit demokratischen Waffen zu rüsten. Wenn Demokratie dumm genug ist, uns kostenlose Bahnpässe und Gehälter zu geben, dann ist das ihr Problem … Wir kommen weder als Freunde noch als Neutrale. Wir kommen als Feinde! Wie der Wolf die Schafe angreift, so kommen wir.“ — Joseph Goebbels

„Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, daß sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde.“

 — Joseph Goebbels

demokratisch bedeutet im Einklang mit der Verfassung.

Das ist in Deutschland letztendlich nur nach Artikel 146 möglich und bedarf im Prinzip einer 2/3 Mehrheit um überhaupt in Gang gesetzt werden zu können.

Ist die geplante Verfassung nicht demokratisch, so haben nach Artikel 20 Absatz 4 alle Deutschen das Recht auf Widerstand, auch bewaffnet.

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 79 

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 146 

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Rein theoretisch wäre es möglich, die Demokratie durch demokratischen Beschluss abzuschaffen.

Praktisch wäre dies jedoch in Deutschland nur möglich, wenn das Grundgesetz komplett außer Kraft gesetzt würde.


Unholdi  26.07.2024, 12:08

Nichts muss komplett, die Beschädigung von zwei Paragrafen macht dem ganzen ein Ende.

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Interesierter  26.07.2024, 12:25
@Unholdi

Im Grundgesetz ist die Ordnung als demokratischer Bundesstaat festgeschrieben (Artikel 20).

Dieser unterliegt der Ewigkeitsklausel von Artikel 79.

Dies kann nur aufgehoben werden, indem sich Deutschland eine neue Verfassung gibt. Dies ist nach Artikel 146 möglich.

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Unholdi  26.07.2024, 12:27
@Interesierter

Du brauchst nur den Minderheitenschutz und die Informationsfreiheit kippen udn Schluss ist! Und wie du weißt passiert das eine oder andere am laufenden Band.

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Nein, das kann man nicht, denn einige Gesetze und Artikel des GG sind unumstößlich, selbst bei anderen Mehrheiten.

Bei 25% bedeutet dass, dass 75% aus anderen Parteien bestehen. Jede Partei darf selbst entscheiden mit welcher anderen die zusammenarbeitet und mit welcher nicht. Von dem her MUSS die AFD in deinem Szenario nicht in die Regierung einbezogen werden.