Halterhaftung pro und contra bei verkehsvergehn?

4 Antworten

Wieso, auch in D muss nach sowas ggf. ein Fahrtenbuch geführt werden. Finde ich völlig ausreichend.

Wichtiger wäre, dass immer auch von hinten geblitzt werden muss oder eine Pflicht eingeführt wird, dass _alle_ Fahrzeuge vorne _und_ hinten ein vom Blitzer gut ablesbares Kennzeichen haben müssen, damit sich nicht gewisse Gruppen dem entziehen können. Ca. 2/3 der toten Motorradfahrer wahren Hauptverursacher des Unfalls -> https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Faltblatt/803818005.pdf

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Dass sich erst mal an den Halter gewandt wird, ist nicht nur gut, sondern auch richtig. Immerhin hat man als Anhaltspunkt ja lediglich das Kennzeichen.

Und wenn der Halter des Fahrzeuges nicht benennen kann oder will, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist, dann nennt man das einfach Pech.

In der Regel ist es aber so, dass so ein Kraftfahrezg, bis auf wenige Ausnahmen. ich denke hier z.B. an den Ford Mutt, mittels eines Zündschlosses gegen unbefugte Benutzung gesichert ist.

Es obliegt dem Halter, dafür zu sorgen, dass nur solche Personen das Fahrzeug bewegen, die dazu berechtigt und oder in der Lage sind. sprich die nötige Verantwortung walten lassen, in einem fahrtüchtigen Zustand sind usw...

Tritt jetzt der tatsächlich seltene Fall ein, dass das Fahrzeug jemand bewegt, der dem Halter nicht bekannt ist, sprich das Fahrzeug entwendet wurde, dann bleibt dem Halter immeroch der Weg über eine Strafanazeige z.B. wegen schwerem Diebstahls, ermittlungen in Gang setzen zu lassen.

Da im falle eines derartig schweren Geschwidndigkeitsverstoßes in der Regel Bildmaterial vorhanden ist, dürfte sich ggf. nachweisen lassen, dass der Halter nicht gefahren ist.

Wenn ich also sagen wir meinen 16jährigen Sohnemann, der das Fahrzeug heimlich für eine Spritztour entwendet hat, nicht ans Messer liefern will, dann muss ich einfach mit den Konsquenzen leben!


Knallo659  28.07.2024, 09:28

Das ist auch richtig so.

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Natürlich vernünftig.

Der Eigentümer ist am Ende dafür verantwortlich, wem er das Auto ausleiht. Und muss diesen entweder der Polizei melden, oder für dessen Taten selbst einstehen,.


Knallo659  28.07.2024, 09:27

Genau so sollte das sein.

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Ich wäre dafür. Wer ein Auto verleiht, soll entweder den Täter nennen oder die Haftung übernehmen.


Schulzefa 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 05:45

Der wird abstreiten dann l? Muss Gericht aufwändig recheriern und darauf hat kein Gericht Lust

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