Wer darf Infusionen legen?

7 Antworten

Hi,

Unter welchen Voraussetzungen ist das erlaubt?

Grundsätzlich dann, wenn

  • dies ärztlich angeordnet wurde (Anordnungsverantwortung),
  • der Patient über die Maßnahme aufgeklärt wurde und eingewilligt hat und
  • die durchführende Person die Maßnahme erlernt hat und beherrscht sowie lege artis ausführt (Übernahme- und Durchführungsverantwortung).
An welches Kontrollorgan können sich Angehörige im Fall eines Fehlverhaltens seitens des Pflegedienstes wenden?

Erster Ansprechpartner ist die zuständige Pflegedienstleitung - nachfolgend die Geschäftsführung des jeweiligen Pflegedienstes.

LG

Der Krankenpfleger darf eine Infusion auf Anordnung des Arztes anhängen. Wenn der Arzt angeordnet hat, dass der Patient bei Bedarf 500 ml Ringer, Sterofundin, NaCl,... bekommen darf, darf der Krankenpfleger auch eine Infusion anhängen, wenn dein Onkel nicht genug getrunken hat.

Warum siehst du ein Fehlverhalten, wenn er deinem Onkel Flüssigkeit gibt, wenn er nicht genug trinkt?

Du kannst den Pflegedienstleiter der Pflegedienstes ansprechen.


Kaeuzchen 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 12:35

Danke für Deine Antwort. Zur näheren Erläuerung. Wir haben die Pflegedienstleitung nach einem Besuch beim Onkel auf den sich verschlechternden Zustand angesprochen. Die Pflegedienstleitung hat beteuert, dass alles ok ist. Im Verlauf einer Woche ist er mittlerweile im KH. Die Hausärztin war nicht zum Hausbesuch vor Ort und wir als Betreuer wurden ebenfalls erst informiert, als der Krankenwagen gerufen war.

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..an den Leiter des Pflegedienstes.

Wo siehst Du ein Fehlverhalten..wenn einem ausgetrocknetem alten Menschen Flüssigkeit zugeführt wurde?


Kaeuzchen 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 12:28

Danke für Deine Antwort, hier eine weiterführende Erklärung. Unser Onkel hatte noch keinen Zugang und die Hausärztin war unseres Wissens in die Maßnahme nicht involviert. Die Betreuer (ich und meine Schwester) wurden nicht informiert. Erst als der Onkel komplett nicht mehr ansprechbar war, hat uns die Hausarztpraxis informiert, dass die Ambulanz gerufen wurde. Telefonisch hat die Pflegedienstleitung immer versichert es gehe dem Onkel gut.

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Vor10Minuten  03.04.2022, 13:17
@Kaeuzchen

Deine Ausführungen widersprechen komplett deiner Frage!!! Wenn die "Ambulanz" gerufen wurde, hat diese dann offensichtlich den Zugang gelegt. Ihr scheint euch ja in keiner Weise um den Onkel gekümmert zu haben. Wenn er kurz vor dem Verdursten stand, dann seid lieber dankbar, dass eine Infusion gegeben wurde, statt euch darüber Gedanken zu machen, wen ihr wegen der Infusion verklagen könnt. Ihr scheint ja gar nicht anwesend gewesen zu sein, um beurteilen zu können, wer was gemacht hat. Der Pflegedienst ist NICHT dafür da zu sorgen, dass der Mann genug trinkt. Das ist die Pflicht der Angehörigen, die sich um den Onkel kümmern müssen, wenn dieser alleine zu Hause lebt. Zusammenfassend kann man feststellen, dass das alles eure eigene Schuld ist. Wenn ihr die "Betreuer" seid, wieso habt ihr es so weit kommen lassen? Der Onkel sollte EUCH verklagen, weil ihr euren Job nicht macht!

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brunhilde45  03.04.2022, 14:45
@Kaeuzchen

...da..versuche ich nochmal eine ganz sachliche Antwort-es wäre möglich an der Zeit,sich über eine Steigerung der Frequenz der Pflege bei eurem Onkel Gedanken zu machen, wenn ihr das beruflich oder wegen weiterer Fahrerei zu eurem Wohnort (wieviel km)nicht selber vollumfänglich leisten könnt?

Oder eine Verlegung in ein betreutes Wohnen..Pflegeheim? Ist er dement? Welchen Pflegegrad hat er?

Die Beweisbarkeit tel..."es geht dem Onkel gut"..dürfte schwer zu führen sein...was eine etwaige Klage (Rechtsanwalt usw..)anginge..falls ich das richtig rausgelesen hatte aus Deinem Text?

Gesundheitliche Zustände können besonders bei sehr alten Menschen stündlich sehr rasch und komplett kippen..negativ..manchmal auch positiv..

"Ein sich verschlechternder Zustand"...sagt..eigentlich- gar nix aus?...Seid euch sicher,im Akutfall hätte der Pflegedienst umgehend den Bereitschaftsarzt oder Notarzt verständigt.

Es wäre die Möglichkeit gewesen,nachdem ihr das konstatiert hattet("verschlechternder Zustand")..selber den Bereitschaftsarzt anzurufen (?)..eine Exsikkose ist nicht unbedingt sofort erkennbar..das können..zig andere Ursachen sein...

Wie kann die Hausarztpraxis wissen,dass die Ambulanz gerufen wurde..wenn sie(Deine Worte)nicht involviert war?

Ihr..wurdet informiert..über die akut notwendigen Maßnahmen?!

Ihr konnten nicht selber vor Ort sein..möglich aus beruflichen oder familiären anderen Gründen?

Wo ist Dein Kritikpunkt? Es..wurde gehandelt ..da es notwendig war.Von Leuten..die von euch beauftragt wurden..sich um Pflege oder ärztliche Betreuung bei eurem Onkel zu kümmern.

Der Onkel..war oder ist noch im Krankenhaus..es wurde ihm rechtzeitig geholfen..er hat es überlebt..das zählt..oder?

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Kaeuzchen 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 16:19
@brunhilde45

Danke für Deinen Beitrag. Meine Fragen sind ausreichend beantwortet. Deine Bewertungen und Ratschläge im Detail zu kommentieren würde aus meiner Sicht den Rahmen dieses Forums sprengen.

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Kaeuzchen 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 16:37
@Vor10Minuten

Deine Rückschlüsse sind Mutmassungen und Spekulationen, darüberhinaus gehen sie über die Fragestellung weit hinaus. Trotzdem Danke für den Beitrag. Deine Aussagen zu den jeweiligen Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnissen treffen nicht zu.

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Den intravenösen Zugang legt ein Arzt. Die Infusionen anlegen kann jede Pflegefachkraft. Ich vermute, dass der Patient einen peripheren Venenkatheter hat. Somit kann jede Pflegefachkraft den Infusionsbeutel dranhängen


Kaeuzchen 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 12:38

Nein, er hat keinen Zugang.

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Infusionen werden nach ärztlicher Verordnung gelegt. Entweder legt dieser der Arzt selbst oder eine examinierte Pflegefachkraft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung