Pfandkasten Rücknahme?

3 Antworten

Die Kisten gelten meist als „unverkäufliches Eigentum“. Das heißt, es wird mit dem Pfand kein Eigentum erworben, sondern lediglich eine leihe-ähnliche Gebrauchsüberlassung bewirkt.

Laut dem Bundesgerichtshof verbleiben Flaschen oder Verpackungen im Eigentum des Herstellers, obwohl der Käufer in Form des Pfandes einen Be(i)trag für die Flasche/den Kasten beim Händler bezahlt hat.

Rechtlich gesehen hast Du somit bloß Anspruch auf eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht, was unterm Strich kaum Sinn machen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

DasOrakel  06.12.2024, 06:59
Bin Volljurist

Deinem Profil zufolge in Österreich :)

WraithGhost  06.12.2024, 17:44
@DasOrakel

Ja.

Kenne mich im deutschen Recht allerdings auch ein wenig aus.

Sonst hätte ich keine Entscheidung des dt. Bundesgerichtshofs zitieren können.

Du kannst Dich ggf. an die Verbraucherzentrale wenden.

Das wird sich aber für ein paar € kaum lohnen.

Verlange stattdessen ein Gespräch mit dem Filialleiter. Das wäre mein Vorschlag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

dann einfach wo anders probieren .. es muss allerdings minimal 1 Flasche Marke egal drin sein, leere kästen nimmt kein automat an.