Wandert das Pfandgeld in den Gewinn?

2 Antworten

Wenn das Leergut woanders abgegeben wird, ist das kein Problem. Wie die Verrechnung des Pfands zwischen Einzelhandel, Großhandel und Getränkeherstellern geregelt ist, kann mir als Kunde egal sein.

Wenn der Kunde das Leergut aber schon zurückgegeben hat und dann den Pfandbon vergisst, verliert oder warum auch immer nicht einlöst, ist das letztlich eine zusätzliche Einnahme für den Händler.