Alkohol in der Probezeit und 2 mal geblitzt?

5 Antworten

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Die beiden Geschwindigkeitsverstöße führen nicht zu Maßnahmen in der Probezeit.

Das Alkoholdelikt ist ein A-Verstoß.

Folgen:

- Bußgeld 500€ zzgl. Gebühren und Auslagen 28,50€

- 2 Punkte im FAER

- 1 Monat Fahrverbot

- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

- Besonderes Aufbauseminar für alkohol--und drogenauffällige Fahranfänger.

Achtung: Das ist NICHT das normale Aufbauseminar in der Fahrschule, sondern wird nur von TÜV, DEKRA oä angeboten.

Wird das Aufbauseminar nicht rechtzeitig abgeschlossen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.


Salzfabrik 
Beitragsersteller
 15.12.2020, 00:26

Hast mit allem Recht gehabt, bin soweit mit allem durch außer der Probezeitverlängerung. War eigentlich ganz entspannt aber eine Lehre war es mir aufjedenfall. Das Fahren mit Alkohol war wirklich bei weitem das dümmste und unnötigste was ich je in meinem Leben getan habe. Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich :)

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Woher ich das weiß:Recherche

Salzfabrik 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 12:16

Das habe ich ja auch alles gelesen ;) Es ging darum ob die Geschwindigkeitsverstöße mit dazu zählen.

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Geschwindigkeitsverstöße unter 21 km/h zu schnell kannst Du vernachlässigen, jeweils nur Verwarngeld.

Wenn Alkohol dein erster relevante A-Verstoß ist, kommt neben dem Bußgeldverfahren nach Abschluss dessen noch die erste Stufe der Probezeitmaßnahmen auf dich zu

  • Anordnung Aufbauseminar
  • Probezeitverlängerung

Ich denke da kommt mehr auf dich zu. Die Führerscheinstelle wird Evtl. eine MPU anordnen. Um deine Tauglichkeit für den Straßenverkehr feststellen zu können. Die wohl bei dir nicht gegeben ist.


clemensw  26.02.2020, 14:49

Vollkommen falsch.

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