Fahrlässige Trunkenheitsfahrt E-Scooter in der verlängerten Probezeit?
Moin, ich bin 27 Jahre alt und musste 2015 weil ich innerorts mit 32 kmh geblitzt wurde zum Aufbauseminar. Probezeit wurde verlängert. Da ich das Seminar erst 2019 besucht habe bekam ich im März 2018 meinen Führerschein wieder und die Probezeit wurde verlängert. Nun war ich im August in Dresden und bin mit einem E-Scooter gefahren und wurde mit 1.44 Promille angehalten. Strafsache ist durch, 6 Monate Fahrverbot und 2300 Euro Strafe. Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis endet am 23-03-22. Nun zu meiner Frage, muss ich zur MPU oder komme ich da noch herum?
1 Antwort
Das kann dir niemand mit Sicherheit sagen.
Früher war klar festgelegt, dass bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille keine MPU angeordnet werden konnte.
Das BVerwG hat jedoch mit Urteil vom 17.03.2021 (AZ: 3 C 3.20) entschieden, dass auch bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden kann, wenn "weitere aussagekräftige Tatsachen" die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.
Konkret ging es in diesem Urteil um das Fehlen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, die den Verdacht auf Alkoholmissbrauch begründen und daher eine MPU bereits ab 1,1 Promille rechtfertigen können.
In deinem Fall kann man durchaus auch argumentieren, dass die Fähigkeit, mit 1,44 Promille noch einen Scooter steuern zu können, gleichfalls das Fehlen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen belegt, somit Alkoholmissbrauch anzunehmen ist und eine MPU gerechtfertigt wäre.
Ob der Sachbearbeiter deiner Führerscheinstelle auch so argumentiert, kann aber niemand vorhersehen.