Sexualstraftäter sterilisieren?
Hi! Des öfteren hört man das man sexualstraftäter zwangssterilisieren müsse. Laut Wikipedia wird hierbei aber nur verhindert das Spermien bei einem orgasmus austreten, Hormone aber weiter produziert werden. Woher kommt dann diese Forderung? Es wäre ja nur sinnvoll zum Schutz der Allgemeinheit dafür zu sorgen das er keine sexualhormone mehr produziert, um kein sexuelles Verlangen hat das potentiell in einem Gewalt Akt endet...
11 Antworten
ja, dass wär gut, dann können die vergewaltiger auch keine kinder zeugen. allerdings gibt es auch falsche vergewaltigungsanschuldigungen, die sich als solche dann hinterher rausgestellt haben, in dem fall könnte man die sterilisierung nicht rückgängig machen. vielleicht wäre gefängnis daher besser als sterilisierung. wenn es wirklich vergewaltiger sind, also nicht falsch angeschuldigter männer, wäre die sterilisierung denke ich richtig, wie anfangs gesagt, nur weis man das vorher denn auch so richtig, manchmal nicht, daher die zweifel an der antwort.
Dazu müsste man die kastrieren, also Hoden entfernen. Das "Kastrieren" kann man aber auch mit Medikamenten machen, und viele Straftäter (oder auch nur mit entsprechenden Neigungen) verlangen das von sich aus. Man muss niemanden verstümmeln.
Alternative wäre, sie lebenslang einzusperren....
Art 1 GG gilt auch für diese Verbrecher.
Also sind alle sterilisierten Menschen "würdelos"?
Was ist so schlimm daran?
Leseverständnis ist nicht so deine Stärke, hm? Pisa lässt grüßen. In Artikel 1 geht es nicht um Würdelosigkeit, sondern explizit darum, dass jeder Mensch Würde hat, die er nicht verlieren kann. Und in der Diskussion geht es darum, dass es gegen die Würde des Menschen verstoßen würde, wenn man sie gegen ihren Willen sterilisieren würden.
Es geht nicht darum das Sterilisierte Menschen würdelos sind, das ist Quatsch. Es geht darum das Leibstrafen zu denen Kastrationen zählen gegen die Würde des Menschen verstoßen wenn Sie als Strafe angewendet werden. Das Recht auf Körperliche Unversehrtheit hat jeder.
"Schlimm daran" ist eine Logik, die Verstümmelung akzeptabel findet! Dieben hacken wir dann die Hände ab oder wie? ^^
Du musst hier nicht beleidigend werden.
Man kann durchaus Fragen voll inhaltlich verstehen, aber dennoch anderer Meinung sein und anders antworten.
Ich meine, da gibt es auch noch so etwas wie Meinungsfreiheit und nicht nur Gleichschaltung der Hirne;
Da du von Leseverständnis schreibst:
Wenn, dann müsste die Antwort heißen Kastration.
Wobei der Sexualdrang dabei reduziert würde, aber nicht die Gewalt- und Mordfantasien. Die sitzen im Kopf und nicht in den Hoden.
Das war meine Kernaussage.
Lies noch einmal, was ich geschrieben hatte:
Wenn, dann müsste die Antwort heißen Kastration.
Wobei der Sexualdrang dabei reduziert würde, aber nicht die Gewalt- und Mordfantasien. Die sitzen im Kopf und nicht in den Hoden.
Nein, das ist das Grundgesetz. Da steht nicht, dass Zwangssterilisationen gegen die Menschenwürde sind. Da steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Das ist eine abstrakte Rechtsnorm unter die man dann den Lebenssachverhalt subsumieren muss.
Unsinn.
Die schicken wir arbeiten und dafür benötigen sei ihre Hände noch.
Die Kronjuwelen, von denen hier die Reden ist, brauchen Schweineköpfe definitiv nicht mehr.
Dann subsumiere mal, bleibt auch bei anderer Wortwahl freischwebende Interpretation.
"Unsinn" ist zu glauben, dass Amputationen Straftaten verhindern. Wer bezahlt dann die Folgekosten deiner Kastration? Die eines Testosteronmangelsyndroms? Testosteron hat im Körper auch noch andere Aufgaben als Geilheit erzeugen. ^^
Deiner Logik nach würde sich dann jeder Urologe strafbar machen und gegen die Menschenwürde verstoßen, wenn er bei einer Prostata-OP so nebenbei die Hoden kappt?
Doch dieses haben das Recht auf Körperliche Unversehrtheit genau so wie die Straftäter, das Grundgesetz nimmt da keine Unterscheidung vor.
Es steht außerfrage das Sexuelle Gewalt wohl die schlimmste Form der Gewalt darstellt und dringend Bestraft gehört. Aber diese Bestrafung muss mit den geltenden Gesetzten vereinbar sein, allen voran mit dem Grundgesetzt.
Des Weiteren stellt sich sie Frage ob man sich Ehtisch und Moralisch im Recht befindet wenn man gleiches mit gleichem sühnt. Aber ob Auge um Auge eine Sinnvolle Sache ist, ist eher ein Philosophische Frage ganz sicher keine Rechtliche.
Wir reden hier nicht von medizinischen Vorgängen - die genau so eine Körperverletzung darstellen. Genau deshalb muss vor jeder OP der Patient ja auch schriftlich zustimmen, damit der Arzt sich eben NICHT strafbar macht! ^^
Solltest du, deine Frau, Kinder oder Enkel einmal selbst "Opfer" werden, würde ich gerne von dir deine Philosophischen Überlegungen erfahren.
Und du bist dir sicher, dass alle Patienten in ihrer Todesangst alle Folgen während dieser Voraberklärungen realisieren können?
Emotionale Fragestellung, diese hat im Rechtsystem keinen Relevanz die Justiz hat Objektiv zu sein.
Die Justiz ja, ich höre hier aber immer so viel Gutmenschengetöse von Unbetroffenen.
So erstens mit welchem Recht erdreistest du dich dir anzumaßen zu wissen ob jemand davon betroffen ist oder nicht.
Zweitens sich auf das Grundgesetzt zu berufen ist sicher kein Gutmenschengetöse, sondern das wiedergeben von Rechtlichen Faken und Rahmenbedingungen.
Drittens jeder hat das Recht und meiner Ansicht nach auch die Pflicht sich mit dem Grundgesetz auseinander zu setzen.
Hier kannst du dir kostenlos eins zukommen lassen : https://www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland
Ich habe davon mehr als eines in meiner Bibliothek.
Auch StGB, HGB, StVO, und andere...
Wie wertvoll und verbindlich das Grundgesetz ist, kannst du derzeit sehr gut beobachten. #RechtauffreieBerufsausübung #Versammlungsfreiheit #Antidiskriminierung #RechtauffreieMeinungsäußerung
Du bist schlecht informiert. Es gibt im Infektionsschutzgesetz eine Ermächtigung der Landesregierungen Grundrechte vorübergehend einzuschränken, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Die Voraussetzungen sind aber nicht gegeben. Und darüber bin ich ziemlich gut informiert.
Sexualstraftäter werden kastriert, nicht sterilisiert.
Bei der chirurgischen Kastration werden die Hoden entfernt. Bei der chem. Kastration wird die Hormonproduktion medikamentös unterbunden.
Argumente von Organisationen, pädophile wollten ja selbst Kinder bzw. eine Familie haben, sind für mich nicht nachvollziehbar.
Wer Kindern so etwas antut hat das Recht auf ein unbeschwertes (Familien-)Leben verwirkt. Meine Meinung. Die Entscheidung, ob chem. oder chirurg. Kastration finde ich legitim, denn ob ein Mann Hoden oder Hodenprothesen hat, sieht von außen niemand. Das schadet auch niemandem mehr. Medikamente kann man absetzen, vergessen, weglassen und so zur Zeitbombe werden. Chirurg. Kastration ist unumkehrbar. Genau wie Pädophilie. Und genau wie die Traumen der Opfer.
Wir müssen in D endlich aufhören, über Täterschutz zu diskutieren, solange es keinen Opferschutz gibt!
SK
Diese Maßnahmen wären generell falsch und barbarisch. Es gilt immer noch das Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers. Artikel 2 des Grundgesetzes. Darauf haben auch Straftäter das Recht.
Es gibt auch die Möglichkeit der Chemischen Kastration, dabei werden Medikamente verabreicht die die Ausschüttung von Sexualhormonen wie z.b. Testosteron vermindern und so den Sexualtrieb dämpfen.