Rechtslage beim Überholen auf der Abbiegespur?
Hallo zusammen,
heute morgen habe ich mich im Verkehr geärgert über einen Verkehrsteilnehmer hinter mir und frage mich wie hier die rechtliche Lage überhaupt aussieht.
Allgemein gilt ja, dass man als Linksabbieger auch überholt werden darf, insofern der Hintermann dies rechtzeitig angezeigt hat bzw. wenn ich auch vergesse den Blinker zu setzen liegt die Schuld bei einem Unfall im Regelfall gänzlich bei mir.
Wie sieht das nun aus, wenn ich zusammen mit anderen Fahrzeugen auf einer Linksabbiegespur bin um mich einer größeren Straße einzuordnen und mein Hintermann sich vor mir in den Verkehr einordnet?
Auf der besagten Abbiegespur ist im Regelfall ein einfädeln möglich, ist allerdings immer noch eine normale Abbiegespur mit Vorfahrtsbeachtung, kein Reißverschlussverfahren.
Durch einen langsameren Vordermann musste ich auf der Abbiegespur bremsen und anhalten bis der fließende Verkehr mir ermöglicht mich einzuordnen.
Meinem Hintermann ging das wohl zu langsam und hat sich dann in eine Lücke gedrückt in die ich mich in diesem Moment einordnen wollte.
Nun die Frage, darf er das einfach?
Eine Suche auf Google liefert mir nur Ergebnisse zum Nutzen der Abbiegespur als Überholspur, nicht zum Überholen von auf der Abbiegespur befindlichen Fahrzeugen als Abbieger selbst.
Vielen Dank für eure Antworten :)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Durch einen langsameren Vordermann musste ich auf der Abbiegespur bremsen und anhalten bis der fließende Verkehr mir ermöglicht mich einzuordnen
Wohin willst Du Dich denn "einordnen", wenn Du bereits auf der Abbiegespur bist?
Meinem Hintermann ging das wohl zu langsam und hat sich dann in eine Lücke gedrückt in die ich mich in diesem Moment einordnen wollte.
Welche Lücke?
Ansonsten, auf einer Abbiegespur wird nicht überholt (weder rechts noch links und weder mit noch ohne Blinker)!
Und Du mußt durchaus damit rechnen, dass sich jemand vor Dir einfädelt, wenn ihm der Platz ausreichend dazu erscheint.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist eine Spur von einer Brücke runter um sich auf die Bundesstraße darunter einzufädeln.
Um was geht es denn jetzt? Um das Verhalten, um auf die Abbiegespur zu kommen oder wie Du auf die Bundesstraße auffahren kannst?
Als Vorausfahrender ist es ja nicht ersichtlich, dass die freiwerdende Lücke schon vom Hintermann befahren werden will.
Was interessiert Dich, was hinter Dir passiert? Fährst Du da rückwärts?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BibBobGlibGlob/1644504219033_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.png?v=1644504219000)
Es geht um das Verhalten auf die Bundesstraße aufzufahren.
Ich stehe an der Spur ganz vorne mit dem Blinker links und warte darauf dass im Verkehr eine ausreichend große Lücke für mich auftaucht, damit ich mich in den Verkehr einfädeln kann. Sobald ich eine freie Stelle gesehen habe möchte ich losfahren und in diesem Moment fährt der Hintermann bereits in die freigewordene Lücke und ich muss wieder eine Vollbremsung hinlegen, damit ich nicht in den Hintermann fahre der sich dann mittlerweile links neben mir befindet.
Daher würde ich nun gerne wissen, kann ich mich auf den Verkehr auf der Bundesstraße konzentrieren und einfädeln sobald sich die Möglichkeit ergibt, oder muss ich jederzeit damit rechnen dass ein Fahrzeug hinter mir mir zuvorkommt?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aha! Jetzt verstehe ich ... sozusagen Wettrennen um die Pool-Position?
Nee, DAS geht natürlich nicht. Das ist ja auch kein Einfädeln in den fließenden Verkehr von einer Abbiegespur, sondern anhalten, um Vorfahrt zu gewähren.
Und da hat Dich keiner zu überholen, das geht schön der Reihe nach, auch wenn's nervt, wenn einer den Gang nicht 'reinkriegt ...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
wenn ich auch vergesse den Blinker zu setzen liegt die Schuld bei einem Unfall im Regelfall gänzlich bei mir.
Die gesetzliche Grundlage dafür würde ich gerne einmal sehen. Wenn der Hintermann mit dir gleichzeitig die Linksabbiegerspur befährt, musst Du davon ausgehen, das auch er links abbiegen will. Gang gleich, ob du den Blinker setzt oder nicht, bekommt er ziemlich sicher die volle Schuld, wenn er dich im Abbiegemannöver überholt. Mit einem solchen hirnrissigen Mannöver muss nämlich kein Autofahrer rechnen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BibBobGlibGlob/1644504219033_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.png?v=1644504219000)
wenn ich auch vergesse den Blinker zu setzen liegt die Schuld bei einem Unfall im Regelfall gänzlich bei mir.
Damit habe ich jetzt nicht speziell die Abbiegespuren gemeint, da ist die Situation ja noch ein wenig anders. Damit habe ich eher allgemein das Überholen gemeint, wenn ich dem Hintermann nicht signalisiere, dass ich links abbiegen möchte.
Das ist eine Spur von einer Brücke runter um sich auf die Bundesstraße darunter einzufädeln.
Ich wäre hier davon ausgegangen, dass der Hintermann erst einfädeln darf wenn der Vordermann sich eingefädelt hat, also nach dem Motto "Einer nach dem Anderen". Als Vorausfahrender ist es ja nicht ersichtlich, dass die freiwerdende Lücke schon vom Hintermann befahren werden will.
Also von Autobahnauffahrten kenne ich das ja, da ist ja auch in eingeschränkter Form ein Rechtsüberholen erlaubt.
Gilt das dann somit auch für die Auffahrten für Bundes-/Landes- und andere Straßen?