Ist es strafbar zu behaupten dass man mir jemanden geschlafen hat obwohl es nicht stimmt?

7 Antworten

Das ist ein schwerer Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht. Das kann sie zur Anzeige bringen. (und sollte sie auch tun). Natürlich muss sie einen Zeugen benennen können.

Wenn der junge Mann über 14 ist, bekommt er auch ordentlich was zwischen die Hörner.


86StylePolizei 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 19:54

Vielen Dank . Meine Schwester ist 15 ich vermute der junge müsste auch in dem Alter sein (+/- 1 Jahr)

Ich werde mit ihm reden, zusammen mit meiner Schwester und sage ihm dass wir ihn anzeigen wenn er es nicht zurück nimmt.

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Anzeige wegen schlechten Nachrede gibt es also ja sollte anzeigbare sein aber Rede erstmal mit dem Paar ernste Worte und dann sollte er es lassen


86StylePolizei 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 19:52

Dankeschön

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ZuumZuum  29.10.2014, 01:48
@86StylePolizei

Das heißt nicht schlechte Nachrede sondern "Üble Nachrede" und ist zu finden im Strafgesetzbuch unter dem § 186. Dieser greift hier aber nicht da eine unwahre Tatsache behauptet wurde, somit würde der Straftatbestand nach § 187, "Verleumdung" bestraft.

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Ist deine kleine Schwester unter 14 Jahre?

Dann mal den Jungen dezent daran erinnern, daß er sich mit einer solchen Aussage strafbar machen würde (StGB §176 Sexueller Mißbrauch von Kindern)

Alternativ wäre ein Anzeige nach StGB §186 (Üble Nachrede) oder StGB §187 (Verleumdung) prinzipiell möglich. Allerdings beschäftigt sich die Staatswaltschaft nicht mit solchem - pardon - Kinderkram, d.g. Einstellung des Verfahrens wegen mangelndem öffentlichen Interesse.

Ich denke nicht, dass das unter Verleumdung/ üble Nachrede fällt, denn die Aussage müsste dazu geeignet sein, deine Schwester verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das ist bei der Behauptung, sie hätten miteinander geschlafen nach meiner Ansicht nicht der Fall.

Anders wäre es, wenn er behaupten würde, deine Schwester würde mit jedem in die Kiste hüpfen.

Nur seine öffentliche Behauptungen, die wahrheitswidrig wäre und deine Schwester "verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder deren Kredit zu gefährden geeignet ist", wäre strafbar gem. §§ 187 f. StGB.

Wenn es aber nur gerüchteweise die Runde macht, er hätte mit deiner Schwester geschlafen, ist es das eben in keinerlei Weise :-)

G imager761