mein freund ist 18 und ich 14 - strafbar?

8 Antworten

In deinem Alter ist das nichts. glaub mir.

Irgendwann wird es strafbar, ja!

Ein 18 jähriger wird keine große Lust haben 2 Jahre zu "warten" bis es irgendwann mal los geht. Tu dir einen Gefallen und such dir lieber etwas in deinem alter - +2 Jahre vielleicht. :)

Sofern keine Tat nach §182 StGB (Zwang, bezahlung) vorliegt gibt es da nichts strafbares.

wenn du 14 bist und er 18 ist das ok wenn er aber über 21 ist ist das strafbar


Aronphoenix  26.04.2011, 10:17

Auch dann nicht grundsätzlich.

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uncutparadise  01.05.2011, 00:20
@Aronphoenix

§ 182 (3)
Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder...
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was ist daran "nicht grundsätzlich" mißzuverstehen ?

 

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Aronphoenix  01.05.2011, 13:16
@uncutparadise

Das frage ich mich auch immer wieder.

Dabei ist der Abs. eigentlich ganz eideutig. Wenn bei jemandem unter 16 "die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" festgestellt wird und ein täter das ausnutzt ist das eine Straftat. Wird selbiges nicht festgestellt ist es kein Objektiv erfüllter Tatbestand, folgich keine strafbare Handlung.

Notfalls wirft man eben mal einen Blick in einen Kommentar (z.B. Fischer), da ist es unmissverständlich beschrieben.

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Nein natürlich nicht :))

Geht mir reichlich auf den **** dass hier über den altersunterschied hergezogen wird. er 18, sie 14. NA UND? mal ganz abgesehen dass es nichts mit dem thema zu tun hat, hier gehts um eine rechtsfrage. und rein zufällig bin ich hier weil ich in der selben situation bin. hört auf hier über andere herzuziehen wenn ihr selbst keine ahnung habt wie das ist sich über diese jahresgrenzen hinweg zu verlieben!!!

Es ist soweit legal, dass der eine nicht unter 14 oder der andere über 21 ist. aber bis zum 16. lebensjahr kann es von anderen, zb den eltern die was gegen die beziehung haben, zur anzeige gebracht werden. ansonsten ists, solang kein allgemeiner tatbestand wie zwang, bezahlung oder ähnliches erfolgt, nicht strafbar. das zumindest soweit haben meine recherchen ergeben.