Darf das Ordnungsamt ohne Sonderrechte am parkenden PKW BLAULICHT schalten?
Hallo liebe Community,
im Ordnungsamt gibt es die Abteilung Verkehrsrecht. Diese Abt. ist mit unter für die Genehmigung der regelkonformen Beschilderungen / Absperrungen an Bauplätzen zuständig.
Hin und wieder werden dann durch den zuständigen SB die Beschilderungen der Firma XY kontrolliert, ob diese auch wie vorgegeben angebracht wurden.
Hierzu wird dann standardmäßig der Privat-PKW für dienstliche Zwecke genutzt, um die Baustelle im Stadtgebiet anzufahren.
Nun kann es vorkommen, dass in einem Baustellenbereich der PKW zur Hälfte auf der Fahrbahn und zur anderen Hälfte auf dem Gehweg geparkt werden muss, da keine anderen Parkmöglichkeiten im Bereich dieser Baustelle verfügbar sind.
Frage: Darf in solch einem Fall zzgl. der Warnblinkanlage ein Blaulicht (ohne Martinshorn) auf das Dach gesetzt werden, um besser wahrgenommen zu werden?
6 Antworten
Nein, das Ordnungsamt darf kein Blaulicht benutzen.
§ 38 StVO Absatz 2:
Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
§ 52 StVZO Absatz 3:
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
1 - Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2 - Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3 - Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4 - Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Für solche Fälle, wie deinen beschriebenen, ist eine orangene/gelbe Kennleuchte vorgesehen.
LG
Blaulicht darf nur nutzen, wer berechtigt ist, Sondersignale, die Vorrang vor dem übrigen Verkehr gestatten, zu nutzen. Bei einen stehenden Privat-PKW kann ich die Notwendigkeit der Sondersignale nicht sehen. Da würde auch gelbes Licht genügen.
...Sondersignale ist aber auch nicht das gleiche, wie Sonderrechte. Die Antwort ist so schon richtig.
Uff, ich hatte die ganze Zeit Sonderrechte gelesen, zumindest im Kopf.
Die Antwort stimmt aber immer noch nicht ganz. Wie gesagt: Das Ordnungsamt ist nicht dazu befugt, Blaulicht zu benutzen und ein Blaulicht ist auch nicht von Sonderrechten abhängig oder andersrum. Im §52 der StVZO steht genau drin, welche Fahrzeuge Blaulicht benutzen dürfen - das Ordnungsamt ist nicht dabei.
Laut deiner Antwort dürfte ich ja auch als Freiwilliger Feuerwehrmann auf der Fahrt zum Gerätehaus Blaulicht benutzen. Dem ist aber nicht so. Denn bei der Feuerwehr sind die Sonderrechte personengebunden. Und laut §52 StVZO darf ich mein Privat-Auto nicht mit Blaulicht ausrüsten.
Laut meiner Antwort?
...ich habe gar keine Antwort gegeben 🤔
Ich weiß schon, was du meinst. Bin mir aber sicher, dass wiki01 das auch weiß und nicht meinte, dass Personen mit Sonderrechten Blaulicht auf ihren Privat-Pkw packen dürfen.
Der Fahrer des Fahrzeugs muss das Recht haben, Sonderrechte im Straßenverkehr zu nutzen. Hat er das nicht, dann nein. Ordnungsbeamte haben die Freigabe dafür normalerweise nicht. Da bietet sich dann ein gelbes Licht an. Blau braucht das sowieso nicht sein dafür.
Das hat nichts mit Sonderrechten zu tun. Ich hab als Freiwilliger Feuerwehrmann auf der Fahrt zur Wache auch Sonderrechte und darf mir trotzdem kein Blaulicht auf's Dach tun.
Nein.
Übrigens genügt dafür eine Pannenleuchte.
Zum warnen ja.
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes BlinklichtBlaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Im übrigen darf auch der KFZ Meister mit dem Fahrzeug bei einem Unfall mit dem Blaulicht warnen.
Und welche Rechtsnorm sagt das ein normaler KFZ Meister und das O-Amt damit ausgerüstet seien darf ?
§38 Blaues Blinklicht !
Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen
Hier mal ein Auszug aus §52 StvZO:
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
- Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
- Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
- Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
- Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.
Ordnungsamt darf im Rahmen seiner Aufgaben Blaulicht führen, hat der Dienstwagen eines darf er es auch einsetzen. Polizei und Ordnungsamt teilen sich je nach Länderrecht einige Kompetenzen, sind somit teilweise gleichgestellt, ebenso ist die Feuerwehr in der Regel dem Ordnungsamt angegliedert, wenn es kein eigenes Amt bekleidet.
Der KFZ Meister darf bei der Überführungsfahrt einer Drehleiter auch zum Unfallstelle absichern auf das Blaulicht zugreifen
Ordnungsamt darf im Rahmen seiner Aufgaben Blaulicht führen, hat der Dienstwagen eines darf er es auch einsetzen.
Nein dürfen sie nicht, Urteil des VG Düsseldorf mit dem Az. 14 K 2548/08
Der KFZ Meister darf bei der Überführungsfahrt einer Drehleiter auch zum Unfallstelle absichern auf das Blaulicht zugreifen
Halte ich für eine rechtliche Grauzone, bin mir dahingehend aber nicht ganz sicher wie die Rechtslage ist.
Urteil gilt hier bei einer Genehmigung, es gibt Fahrzeuge des Ordnungsamtes mit Blaulicht.
Beim KFZ ist es keine Grauzone da es ausdrücklich im Gesetz so vermerkt wurde.
Im übrigen haben auch die Notfallmanager der Bahn dieses Blaulicht! Die findet sich auch nicht unter den Begünstigten.
Ebenso wie einige Energieversorger Fahrzeuge mit Blaulicht vorhalten. Bzw. Verkehrsbetriebe.
Nur weil es Fahrzeuge des O-Amt mit Blaulicht gibt bedeutet es nicht, das es auch legal ist. Teilweise liegt es auch daran das vom O-Amt noch Aufgaben mit übernommen werden die es rechtfertigen, so bspw. in HH-Mitte. Ich weiß leider nur nicht mehr welche Zusatz Aufgabe das O-Amt in HH-Mitte hat.
Beim KFZ ist es keine Grauzone da es ausdrücklich im Gesetz so vermerkt wurde.
In welchem soll das stehen?
Im übrigen haben auch die Notfallmanager der Bahn dieses Blaulicht! Die findet sich auch nicht unter den Begünstigten.
Bzw. Verkehrsbetriebe.
§52 Abs. 3 Nr. 3 StVZO: "Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind"
Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen
Das Fahrzeug der Hiorg was auch mal Kat fährt trägt auch Blaulicht, fahr aber die Kinder zum Zeltlager, bei einem Unfall darf man mit dem Blaulicht die Unfallstelle absichern. Auch wenn es der Sozialarbeiter einschaltet .
Nein verfügt es nicht, es sei denn man würde eine Anlage privat im Auto z.B. an der Frontscheibe (innen) anbringen und nur im o. g. Dienstgebrauch nutzen. Wäre das dann rechtlich erlaubt?
Jetzt wird es richtig kompliziert. Wenn die Person zu führen einen Kompletten Anlage berechtigt ist, diese frei auf Fahrzeuge verwenden dann ja. Es muss aber eine genehmigte Anlage sein und die Person berechtigt und die Funktion zum Mitführen der Anlage gerade ausüben.
Das hat nichts mit Sonderrechten zu tun. Ich hab als Freiwilliger Feuerwehrmann auf der Fahrt zur Wache auch Sonderrechte und darf mir trotzdem kein Blaulicht auf's Dach tun.
Die entsprechenden Paragraphen (§38 StVO Absätze 1 & 2 sowie §52 StVZO Absatz 3) müsstest du ja kennen.
LG!