Sonderrechte?
Hallo Leute ich wollte euch Mal wieder was fragen. Wenn man bei der Freiwilligen Feuerwehr ist und wegen einem Einsatz zum Gerätehaus muss darf man dann z.b. über rote Ampeln fahren und hat man auch noch andere rechte?
Jetzt schonmal Danke für die Antworten.
8 Antworten
Als Feuerwehrangehöriger darf man tatsächlich gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn dies zur Erfüllung des dienstlichen Auftrags erforderlich ist (z.B. moderate Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Parken im Halteverbot usw.). Sonderrechte sind an die Person gebunden, nicht ans Fahrzeug - somit kann der Feuerwehrangehörige auch in seinem privaten Pkw beispielsweise nach einer Alarmierung auf dem Weg zum Feuerwehrhaus Sonderrechte in Anspruch nehmen. Das ergibt sich aus der StVO, welche in Bezug auf die Sonderrechte allgemein von "die Feuerwehr" spricht sowie von gerichtlichen Urteilen, die auch den einzelnen Feuerwehrangehörigen darin bezeichnet sehen.
Dem entgegen setzen Wegerechte die Nutzung von Blaulicht und Signalhorn voraus, sind also an das Fahrzeug gebunden.
Wegerecht bedeutet, dass das Einsatzfahrzeug Vorrang hat bzw. alle anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug Vorfahrt und freie Bahn zu gewähren haben.
Das Sonderrecht berechtigt entsprechende Personen, bestimmte Regeln und Gesetze außer Acht zu lassen bzw. zu übertreten, also auch von der StVO abzuweichen.
Sowohl Sonder- als auch Wegerechte sind nur unter der Voraussetzung anzuwenden, dass eine direkte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. So darf der Fahrer auch mit einem Einsatzfahrzeug nicht "blind" über die für ihn rote Kreuzung fahren, sondern muss sich vorsichtig herantasten und dabei sicherstellen, dass er von den anderen Verkehrsteilnehmern auch gesehen und erkannt worden ist und diese auch tatsächlich anhalten und ihm Vorfahrt gewähren. Kommt es hierbei zu einem Unfall, ist in aller Regel der Einsatzfahrer Schuld.
Die Frage ist nun also: Fällt das Überqueren einer Kreuzung bei "Rot" nun unter Sonderrechte oder unter Wegerechte. Und da wird es dann ein wenig schwierig.
Prinzipiell ist das "Überfahren" einer roten Ampel ein Vorgang, der von den Sonderrechten abgedeckt wird. Zumindest solange, wie sich kein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe befindet. Denn in dem Moment, wo man die rote Kreuzung überquert und ein anderes Fahrzeug (das eigentlich "Grün" und damit Vorfahrt gehabt hätte) quasi "ausbremst", würde dies die Inanspruchnahme von Wegerechten voraussetzen, die man wie gesagt im privaten Pkw nicht hat. Natürlich könnte der vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer dem Feuerwehrangehörigen freiwillig Vorfahrt einräumen... nur ist der eben in seinem Privatwagen nur sehr schwer bis gar nicht als solcher zu erkennen.
Man kann also sagen: Das Überqueren einer roten Ampel im Einsatzfall ist in der Praxis dann mit den privaten Pkw möglich, wenn die Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Beispielsweise nachts ohne Verkehr bei guter Einsicht in den gesamten Kreuzungsbereich. Im normalen Verkehrsfluss hingegen eher unmöglich bzw. mit zu hohen Risiken verbunden.
Ich spreche nur für Niedersachsen:
Grundsätzlich ergibt sich aus § 35 StVO, dass Angehörige einer Feuerwehr bei Alarmierung Sonderrechte haben, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Nicht aus jeder Alarmierung ergibt sich aber auch die erforderliche Dringlichkeit zur Inanspruchnahme von Sonderrechten (bspw. dritter Nachalarm etc.).
Weiterhin ergibt sich aus dem Gebot der Dringlichkeit, dass das Fahrer für sich prüfen muss, ob es auf ihn allein ankommt, dass der Einsatz erfolgreich abgearbeitet werden kann. Das dürfte in den allermeisten Fällen auszuschließen sein.
Zu guter Letzt gibt es in Niedersachsen einen Erlass des Innenministeriums nach welchem wir angehalten sind, Einsatzkräfte - aus Fürsorgegründen - darauf hinzuweisen, dass von der Nutzung von Sonderrechten in privaten Pkw abzusehen ist.
Ja und nein!
In der Regel hat Dein Fahrzeug keine geeigneten Einrichtungen, die in der StVO vorgesehen sind, das Du andere auf das Wege und Sonderrecht hinzuweisen.
Diesen Jedermanns Dachaufsteller hat keinen echten Wert.
Daraus ergibt sich, niemand kann wissen wer Du bist und muss nicht damit rechnen das jemand einfach mit einem gelben Hinweisschild über die Rote Ampel fährt.
Du hast die Pflicht so sicher wie eben möglich das Gerätehaus zu erreichen. Deine Kameraden werden sich bedanken, wenn Du mal eben den Einsatz sabotiertest in dem Du ein weiteren Unfall verursachst!
Das Dorf wird Dich steinigen, wenn Du Nachbars Kind umfährst und das als schwerstpflegefall endet.
Fährts Du bei rot über die Ampel und bist im Rahmen einer Dich betreffenden Alarmierung unterwegs, wirst DU in der Regel sanktionsfrei davonkommen, solange sich kein Bürger berechtigt beschwert. Gute Feuerwehrführungen verstehen aber beim überschreiten der Höchstgeschwindigkeit und Fahren unter Drogen keinen Spaß.
Ungünstiges Parken ist auch oft kein Problem, solange Du nicht selbst zum Problem wirst.
In der Regel hat Dein Fahrzeug keine geeigneten Einrichtungen, die in der StVO vorgesehen sind, das Du andere auf das Wege und Sonderrecht hinzuweisen.
Die sind für die Inanspruchnahme von Sonderrechten auch nicht notwendig.
Bitte nicht Sonderrechte und Wegerechte verwchseln.
Das Dorf wird Dich steinigen, wenn Du Nachbars Kind umfährst und das als schwerstpflegefall endet.
Korrekt.
Das ist aber auch dann der Fall, wenn der Unfall mit einem Einsatzfahrzeug passiert. Und: Auch bei Inanspruchnahme von Wegerechten befreit das den Fahrer des Einsatzfahrzeugs nicht vor Strafe, wenn er einen Unfall verursacht. So muss sich der Fahrer beispielsweise bei Überquerung einer Kreuzung bei "Rot" vorsichtig herantasten und sicherstellen, dass er von den übrigen Verkehrsteilnehmern auch erkannt worden ist und diese ihm Vorrang gewähren.
und Fahren unter Drogen keinen Spaß.
... womit die Einsatzkraft dann auch gar nicht dienstfähig wäre.
Fahren unter Drogen keinen Spaß.
Das wäre von Sonderrechten sowieso nicht gedeckt.
Hier regen sich viele auf, sind täglich in der Presse, weil immer öfter von den Grünen Tempo 30 Zonen eingeführt werden und die Mitglieder deutlich länger benötigen für die Anfahrten und dadurch die Hilfsfristen nicht eingehalten werden.
Also wird es keine Sonderrechte für private Fahrzeuge geben.
Wenn dem so wäre, würden die Häuptlinge der Wehren nicht so mosern, weil bei 30 km/h keiner rechtzeitig ankommt. Eine Weisung, 50 oder mehr zu fahren, gibt es vom Bürgermeister nicht. Auch nicht von der Versicherung.
Vom Bürgermeister nicht, aber von der StVO. Lese dir mal Paragraph 35 durch. Eine Einsatzkraft der Feuerwehr hat Sonderrechte, dabei spielt es keine Rolle ob man in einem Einsatzfahrzeug oder im Privat PKW sitzt.
Naja, Zitat:
Da der private Pkw weder Martinshorn noch Blaulicht besitzt, dürfen Sonderrechte nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen werden. Die erlaubte Geschwindigkeit darf dann zum Beispiel nur mäßig überschritten werden.
Also anstatt 30 km/h darf 35 km/h gefahren werden, wenn überhaupt.
Das stimmt auch nicht, es darf keiner gefährdet werden, das ist dir Vorraussetzung. Ansonsten ist man dennoch von der StVO befreit und kann abwägen wie man fährt und welche Regeln man bricht.
Da der private Pkw weder Martinshorn noch Blaulicht besitzt, dürfen Sonderrechte nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen werden.
Das ist grundlegend falsch, hier werden einmal mehr Sonderechte und Wegerechte verwechselt.
Nö, wird nicht, denn der zivile kann keine Wegerechte haben, wie auch. Und Sonderrechte befreien keinesfalls von der StVO.
Nö, wird nicht, denn der zivile kann keine Wegerechte haben, wie auch.
Korrekt. Wegerechte nur mit Blaulicht und Signalhorn (und zwar beides gleichzeitig!).
Und Sonderrechte befreien keinesfalls von der StVO.
Falsch. Sonderrechte befreien durchaus von der StVO, wenn dies dienstlich geboten ist. Mangels Wegerecht müssen andere Verkehrsteilnehmer dem zivilen Fahrzeug aber keine Vorfahrt einräumen.
Hier wurden ja schon einige gute Quellen verlinkt, z.B.
Sonderrechte sind nicht an Fahrzeuge sondern an Personen gebunden.
Das bedeutet du hast auch in deinem Privat PKW Sonderrechte. Natürlich nicht in jeder Hinsicht und auch mit Einschränkungen.
Aber etwas schneller fahren und auch vorsichtig über rot ist kein Problem. Nachts ist sowieso keiner da.
Passiert ein Unfall bist du natürlich vollumfänglich schuld.
Das ganze kann natürlich durch deine Feuerwehr oder Verordnungen der Stadt eingegrenzt werden.
Die Frage war nicht, was du von den Grünen hältst, sondern es wurde nach Sonderrechten gefragt. Die Antwort die du darauf gegeben hast ist aber vollumfänglich falsch. Es gibt schon immer Sonderrechte im Privat PKW für z.B. Angehörige des Katastrophenschutzes oder der Feuerwehr.