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Rechte der Polizeibehörde (Baden-Württemberg)?

Hallo,

ich wurde neulich mit einem 6er Bier auf den Straßen Stuttgarts von der Bolizeibehürde angetroffen.

Die Beamten hielten mich am Straßenrand an und verlangten meinen Ausweis.

Ich bin 16 Jahre, konnte mich jedoch nicht ausweisen.

Die Beamten waren mitlerweile aus ihrem "Großraumtaxi" mit der Aufschrift "Polizeibehörde" ausgestiegen und teilten mir mit das sie meine 6 Flaschen Bier entweder mit auf die Polizeistation nehmen können, wo sie meine Eltern abholen dürften oder sie würden die Ware vernichten.

Nach kurzem überlegen überlies ich ihnen mein Geburtstagsmitbringsel.

Ich wollte jeglichem Konflikt aus dem weg gehen da sich in meinem geschultertem Rucksack noch zwei Flaschen hochprozentigem Alkohol befanden.

Ein paar Monate zuvor wurde ich auf einem Sportplatz beim Joints drehen angetroffen, diese Polizisten durchsuchten zusätzlich alle Taschen der Anwesenden.

Nun die eigentliche Frage: Warum haben die Beamten der Polizeibehörde nicht meine Taschen durchsucht, da es doch ganz klar einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz gab ( konnte mein Alter ja schließlich nicht beweisen)

Sind sie vielleicht nicht für diesen Maßnahmen befugt und wollten sich nur ihr Feierabend Bierchen besorgen?

Was sind die Aufgaben der Polizeibehörde in Baden-Württemberg?

Wo liegt der Unterschied zur Polizei?

Danke im Voraus

lg Cycy

Polizei, Recht, Baden-Württemberg, Jugendschutz, Polizeikontrolle, Polizeibehörde

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