Verlängert sich meine Probezeit / muss ich meinen Führerschein abgeben bei einem Rotlichtverstoß (132 BKat)?

Hallo liebe Community

ich befinde mich in einer missligen Angelegenheit. Am 13.06.2021 habe ich folgende Ordnungswiedrigkeit begangen:

1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. (§37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat)

2. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.

Festgestellte Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 59 km/h

(§ 3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat)

Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto

"Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnde ich gemäß § 19 OWiG."

______

______

Ich befinde mich bis 06.08.2021 in der Probezeit. Ich habe die Angst dass ich meinen Führerschein abgeben muss und mir ein Aufbauseminar auferlegt wird. Kann ich das irgentwie umgehen? Auf dem Foto trage ich eine Sonnenbrille und bin nicht gut erkennbar. Die Ampel war scheinbar unter einer Sekunde Rotphase. Ich habe bislang keine Ordnungswiedrigkeiten im Straßenverkehr begangen. Kann ich irgentwas tun um keinen Punkt zu bekommen?

Aktuell liegt mir nur der Anhörungsbogen vor, den ich vorerst nicht beantworten werde. Ich warte erstmal auf den Bußgeldbescheid ab, was wirklich auf mich zukommt.

Ich wäre für eine rechtliche Antwort sehr dankbar, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und mir keinen Rechtsbeistand leisten kann.

Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße

Leaked ✌

Bild zum Beitrag
Auto, Recht, Führerschein, Ampel, Blitzer, Probezeit, blitzerfoto, Probezeitverlängerung, Auto und Motorrad
Geblitzt aber Gesicht ist verdeckt?

Hallo liebe community,

Es hat mich wohl auf der Autobahn erwischt.

Mein Vorteil:

  1. Der Wagen läuft nicht auf meinen Namen.
  2. Ich wohne nicht in der unmittelbaren Nähe des halters
  3. Ort des gesehen ist 60km entfernt somit kommt auch kein Ordnungsamt zu Besuch.
  4. Es befindet sich was vor meinem Gesicht
  5. Noch kein Bußgeldbescheid

Nachteil:

Ich wurde bereits namentlich genannt und habe eine Anhörung erhalten.

Die Verjährung beträgt ja 3 Monate und heute, also am 19.02.21 sind exakt 2 Monate rum, somit wäre ich ja am 19.03.21 fein raus.

Nur was tue ich jetzt? Mein Anwalt hatte eine Strategie die aber nur geklappt hätte wenn der Halter mitgespielt hätte, da aber auf dem 2. Anhörungsbogen mit Gericht und Anzeige bei Falsch Aussage gedroht wurde, ist der Halter eimgeknickt (verständlich).

Da ich keine Rechtsschutz hatte, fällt der weg zum Anwalt am liebsten erstmal weg.

Was passiert wenn ich auf die anhörung nicht reagiere? "nicht bekommen"

Dann würde es ja bestimmt 2 bis 3 Wochen dauern bis der Brief erneut rausgeschickt wird. Und die eine Woche hätte ich ja dann Zeit zu antworten.

Und schon sind die 3 Monate rum?

Klappt das?

PS:

Ich brauche auch keine zurechtweisung von wegen verdient.

Ich war mit Tempomat auf 140 den ganzen Tag Unterwegs und beim Autobahnwechsel habe ich die beschränkung auf 100 nicht wahrgenommen, 4-Spurige Autobahn kann man auch nicht ahnen das da nur 100 ist.

Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Autofahren, blitzerfoto, geblitzt worden, Auto und Motorrad